Anleger-Klagen gegen VW: LG-Vorlagebeschluss

170 Schadensersatzklagen von Anlegern anhängig

Zurzeit sind beim Landgericht Braunschweig 170 Schadensersatzklagen von Anlegern anhängig – so eine Mitteilung. Überwiegend klagen private Anleger. Eine Klage wird von 277 institutionellen Anlegern aus dem In- und Ausland, geführt. Der Streitwert dieser Klage beläuft sich auf fast 3,3 Milliarden (genau 3.255.002.361,66) Euro. Eine weitere Klage von überwiegend institutionellen Anlegern hat einen Streitwert von 679.740.713,43 Euro.

Gesamtvolumen fast 4 Mrd. Euro

Das Gesamtvolumen aller bisher eingereichten Klagen beträgt knapp 4 Milliarden Euro. Die 5. Zivilkammer hat am 05.08.2016 im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen gegen die Volkswagen AG einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen (Aktenzeichen 5 OH 62/16). Dieser Vorlagebeschluss enthält viele Feststellungsziele und eine knappe Darstellung des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts. Die Feststellungsziele sind aus den verschiedenen Musterverfahrensanträgen der Anlegerklagen zusammengefasst.

Der Inhalt des Vorlagebeschlusses ist auf der Internetseite des Landgerichts Braunschweig abrufbar. Der Vorlagebeschluss wurde im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) veröffentlicht und ist dort für jedermann einsehbar.

Nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses im Klageregister wird das Landgericht Braunschweig voraussichtlich alle diejenigen Verfahren aussetzen, deren Entscheidung von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. Zu der beabsichtigten Aussetzung sind die Parteien grundsätzlich anzuhören, wobei Verfahrensbeteiligte bereits vorab mitgeteilt haben, nicht auf ihr rechtliches Gehör verzichten zu wollen. Zudem kann ein Aussetzungsbeschluss mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 252, 567 ff. Zivilprozessordnung) zum Oberlandesgericht Braunschweig angefochten werden.

Der Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 ist unanfechtbar und für das Oberlandesgericht Braunschweig bindend. Allerdings bilden die in dem Beschluss enthaltenen Tatsachenmitteilungen nicht den abschließenden Verfahrensstoff des Musterverfahrens. Dieser ergibt sich aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten.

Oberlandesgericht Braunschweig wird Musterkläger bestimmen

Das Oberlandesgericht Braunschweig wird im weiteren Verfahrensgang durch unanfechtbaren Beschluss den Musterkläger aus denjenigen Klägern bestimmen, deren Verfahren durch das Landgericht Braunschweig ausgesetzt worden sind. Nach Auswahl des Musterklägers wird das Oberlandesgericht das Musterverfahren im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich bekannt machen. Ab der Bekanntmachung kann ein Anspruch in einer Frist von sechs Monaten schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden. Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens kann aufgrund der zunächst noch erforderlichen Verfahrensschritte frühestens im vierten Quartal des Jahres 2016 gerechnet werden.

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