KWK: Einigung zwischen Berlin und Brüssel

Einsatz von Braunkohlestrom im Tagebau weiterhin von EEG-Umlage ausgenommen

Die EU-Kommission hat nach langwierigen Verhandlungen die beihilferechtliche Genehmigung für das KWK-Gesetz 2016 unter Auflagen erteilt. KWK-Anlagen von 1 bis 50 MW müssen sich künftig im Rahmen von Ausschreibungen für Fördergelder bewerben. Das Gesetz, das die Förderung von neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen regelt, ist bereits seit dem 01.01.2016 in Kraft. Aber erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen zugelassen werden – wie das BHKW-Infozentrum Rastatt mitteilt.

Beihilferechtliche Genehmigung ohne Veränderung für 2016

Die förmliche Genehmigung aus Brüssel für die Regelungen der KWK-Förderungen des neuen KWK-Gesetzes wird bis Mitte September 2016 erwartet. Nach der Veröffentlichung der Genehmigung durch die EU-Kommission ist der Weg frei für die Erteilung von Zulassungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) und die Freischaltung des elektronischen Anzeigeverfahrens für Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW. Anschließend können auch die teilweise seit mehreren Monaten ausstehenden KWK-Zuschläge an die KWK-Anlagenbetreiber von den Stromnetzbetreibern ausbezahlt werden.

Anstehende Änderungen des KWK-Gesetzes

Indes stellt dies noch lange nicht das Ende der aktuellen KWKG-Novellierung dar. Bereits Ende Juli 2016 legte das BHKW-Infozentrum Rastatt in dem Bericht „Frühjahr, Sommer, Herbst – wenn ein KWK-Gesetz mal länger dauert“ dar, dass es Änderungen beim KWK-Gesetz aufgrund der geplanten Einführung eines Ausschreibungsverfahrens sowie aufgrund der von der EU geforderten Veränderung der KWKG-Umlage geben wird. Der überwiegende Teil des Gesetzes zur Neuregelung des KWK-Gesetzes bleibt in der Fassung vom 21.12.2015 bestehen. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 1.000 kW werden wie in der ausführlichen Übersicht der neuen KWKG-Regelungen auf den Seiten des BHKW-Infozentrums eine im Gesetz festgelegte Förderung (KWK-Zuschlag) erhalten.

Zukünftiges Ausschreibungsverfahren

Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung frühestens ab Anfang 2017 auf Ausschreibungen umgestellt. Diese Verfahren für KWK-Anlagen soll sich an den EEG-Regelungen orientieren. Damit muss nicht nur das KWK-Gesetz verändert, sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden. Voraussichtlich bis Ende September 2016 wird das Bundeskabinett den Entwurf eines derartigen Artikelgesetzes zur Änderung des KWK-Gesetzes vorlegen. Dieses könnte dann Ende Oktober oder im November den Bundestag passieren. Unklar ist noch, wann die erste Ausschreibungsrunde stattfinden wird und wer daran teilnehmen darf. Optimisten rechnen mit einer Ausschreibung noch im Jahre 2017 – Realisten eher im Jahre 2018.

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