Was ist neu seit 1. September?

Neuregelungen im letzten Jahresdrittel 2016

Das Bundespresseamt teilt mit: Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten. Seit 01.09. 2016 dürfen nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren verkauft werden, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen.

  1. Bohrgerät (auch für Fracking) in Hamburg - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify 20160821Fracking in Deutschland bleibt verboten
    Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten. In fünf Jahren entscheidet der Bundestag erneut. Erlaubt sind vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können.
    Für Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas ist eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das sehen Teile des Fracking-Regelungspakets vor, die am 6. und 12. August in Kraft getreten sind.
  2. Energieeffizienz: Halogenlampen mit Reflektor verboten
    Reflektorlampen - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify 20160903Seit 1. September 2016 gehen 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt. Es dürfen dann nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren in den Handel, die mindestens 4.000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen. Damit tritt die sechste Stufe der „Ökodesign-Richtlinie“ der EU in Kraft, nach der besonders energieintensive Glühlampen seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden.

->Quellen: