Nationale Ziele für Treibhausgas-Reduktion

EU-Kommission will Jahresziele für Treibhausgasemissions-Reduzierung festlegen

Die Brüsseler Kommission will den EU-Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Demnach muss Deutschland seine THG bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 gesenkt haben – teilt das Centrum für Europäische Politik (cep) mit.

Vattenfall-Kraftwerk Berlin Reuter West (laut UBA 2,9 Mio. t CO2 im Jahr) - Foto © Gerhard Hofmann_Agentur ZukunftDie Kommission schlägt zudem Flexibilitätsoptionen vor, welche die Mitgliedstaaten zur Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können. In seiner Analyse des Kommissionsvorschlags begrüßt das cep diese Optionen. So werde die THG-Emissions-Verringerung über den Konjunkturzyklus durch die Möglichkeit erleichtert, die überschüssige THG-Emissions-Zuteilungen auf die Folgejahre zu übertragen.

Auch werden durch das Recht, THG-Emissions-Berechtigungen an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Emissionen dort eingespart, wo dies EU-weit am günstigsten ist. Außerdem senkt die Anrechnung von Emissions-Zertifikaten in den Nicht-ETS-Sektoren die Kosten der Emissions-Reduktion. Diese Option sollte aus Sicht des cep aber allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden.

Hintergrund: Der Europäische Rat hat 2014 beschlossen, dass die Emissionen von Treibhausgasen in der EU bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 abgesenkt werden müssen. Dieses vorgegebene Ziel wird durch zwei Teilziele konkretisiert:

  • Reduktion um 43% gegenüber 2005 für die Sektoren im Emissionshandelssystem – insbesondere energieintensive Industrien und Kraftwerke
  • Reduktion um 30% gegenüber 2005 für die nicht dem ETS unterliegenden Sektoren – insbesondere Straßenverkehr und Gebäudesektor

->Quelle: cep.eu/nationale-klimaziele-2021-2030-fuer-nicht-ets-sektoren-verordnung