Ers­te Ausschreibungen nach EEG 2017

Bundesnetzagentur star­tet neuen Prozess – „Pilotphase bisheriger Freiflächenausschreibungen erfolgreich verlaufen“

Die Bundesnetzagentur hat am 12.12.2016 die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW nach dem EEG 2017 bekannt gegeben. „Mit dem ersten Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 wird die wettbewerbliche Bestimmung der Jochen Homann - Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft 20140521Höhe der Zahlungen weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Pilotphase der bisherigen Freiflächenausschreibungen ist erfolgreich verlaufen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Homann ergänzte: „Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG 2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt.“

Zahlungen nach dem EEG 2017

Die Zahlungshöhe für erneuerbaren Strom wird nach dem EEG 2017 für größere Anlagen grundsätzlich nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern wettbewerblich ermittelt – so eine Medienmitteilung der Bundesnetzagentur. Ziel dieses bei PV-Freiflächenanlagen erprobten Mechanismus ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden.

Hochgespannte Erwartungen enttäuscht - PV-Park Singen (Hohentwiel) - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für SolarifyDie am 12.12.2016 bekanntgegebene Ausschreibungsrunde bezieht sich auf alle Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 750 kW. Nach den neuen Regeln können sich an den Ausschreibungen im nächsten Jahr neben Projekten für PV-Freiflächenanlagen auch Projekte auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bewerben, sofern sie eine installierte Leistung von mehr als 750 kW haben.

Anwendung des Gebotspreisverfahrens

Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 01.02.2017 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Leichte Änderungen hat es bezüglich der zu hinterlegenden Sicherheiten gegeben. Bieter sollten sich daher mit den neuen Regularien befassen, so die Bundesnetzagentur.

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