Kein Fracking – nirgends

Niemand will Probebohrungen – Grüne: Krebsgefahren erforschen

Ab 11.02.2017 gelten in Deutschland neue Regeln für Fracking, um Schiefergas zu fördern – dafür gab es bisher keine Regelung. Die Bundesländer dürfen ab jetzt vier Probebohrungen mit wissenschaftlicher Begleitung niederbringen. Während die konventionelle Variante unter strengeren Auflagen als bisher erlaubt bleibt, wird das sogenannte unkonventionelle Fracking etwa zur Schiefergasförderung verboten. Laut Neuer Osnabrücker Zeitung plant aber bisher kein Bundesland Fracking. Umweltverbände wollten Fracking ganz verbieten – sie fürchten Verschmutzungen der Böden und des Grundwassers. Die Grünen wollen Krebsgefahren durch Fracking erforschen.

Bohrgerät (auch für Fracking) in Hamburg – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

22.06.2016: „Große Koalition endlich einig“
Das umstrittene sogenannte unkonventionelle Fracking soll unbefristet verboten werden. Für Probebohrungen hat der Bund die Entscheidung den Ländern aufgehalst. Eine Expertenkommission solle auch einen Erfahrungsbericht erstellen. Diesen Kompromiss hat die große Koalition im Streit über Fracking nach langem Hin und Her gefunden. Das Echo fiel sehr unterschiedlich aus. (solarify.eu/durchbruch-fuer-frackingverbot-erzielt)

Bundesländer schließen Probefracking zur Schiefergas-Förderung aus

Diese Probebohrungen stoßen offenbar auf wenig Interesse bei  den Bundesländern. Die schließen solche Bohrungen in Deutschland zur Erforschung der Gefahren durch unkonventionelles Fracking aus. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage unter den 16 Landesregierungen  berichtet, begründeten sie  das Vorgehen mit fehlenden Vorkommen oder der starken Ablehnung.

Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Niedersachsen erklärte, die Landesregierung lehne Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch zu Forschungszwecken ab. Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) habe die zuständige Bergbaubehörde angewiesen, keine entsprechenden Genehmigungen zu erteilen.

Auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wollen grundsätzlich keine Probebohrungen genehmigen.

Allein Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich zurückhaltender: Die Regierung sehe die Technologie zwar grundsätzlich skeptisch. Noch gebe es allerdings keine Position zu Probebohrungen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem Blatt. Untersuchungen hätten aber ergeben, dass die Förderung von Schiefergas in Mecklenburg-Vorpommern nicht wirtschaftlich sei.

Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte der NOZ: „Bayern ist kein Experimentierfeld für unerforschte riskante Technologien.“ Der Schutz von Grund- und Trinkwasser habe immer Vorrang. „Hier gibt es keine Kompromisse“, so Scharf. Auch Baden-Württemberg schloss Schiefergasförderung auf Nachfrage aus.

Für die Erprobungsmaßnahmen stellt die Bundesregierung in diesem Jahr vier Millionen Euro zur Verfügung, schreibt die NOZ unter Berufung auf ein Schreiben des Forschungsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion. Deren energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden forderte die Regierung auf, das Geld in die Erforschung der Krebsgefahr von konventionellem Fracking zu investieren. Das wird in Deutschland seit den 1960er-Jahren angewendet und bleibt weiter erlaubt.

Umweltorganisationen protestieren

Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring und seine Mitglieder Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe befürchten dennoch, dass es neue Fracking-Vorhaben geben könnte. Denn das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, werde durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibe durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen.

Dossier – Fracking – Titel – Solarify

Die Bundesregierung spreche mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschlössen, verlängere die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremse die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das sei ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehe.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als „Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021“.

Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss. Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärte: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barbara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter freigemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind.“

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