Bundestag beschließt Endlagersuch-Gesetz

Eine Million Jahre sichere (?) Lagerung hochradioaktiven Atommülls

Bis 2031 soll die Entscheidung für einen Standort gefallen sein, 2050 die Lagerung beginnen: Der Bundestag hat das Gesetz zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll beschlossen. Von Beginn der Standortauswahl an sollen Bürger und Betroffene in das Verfahren eingebunden werden. Das Gesetz regelt das Verfahren zur Suche nach einem Standort in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Er soll die größtmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten – so eine Medienmitteilung der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hatte sich bereits am 21.12.2016 auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) verständigt.

Anti-Atom-Endlager-Berichts-Demo vor BMBF 2016 – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Ergebnisoffene und bundesweite Suche nach dem Prinzip der weißen Landkarte

Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/11398) stimmten in geänderter Fassung die Vertreter der einbringenden Fraktionen zu. Die Vertreter der Fraktion Die Linke stimmten gegen den Entwurf. Für die Suche gilt das Prinzip der weißen Landkarte: Kein Ort ist von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. „Deutschland muss sich nun auf den Weg machen, einen jahrzehntelangen tiefen Konflikt in unserer Gesellschaft zu lösen“, betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Bundestag. Es gehe um eine ergebnisoffene und bundesweite Endlagersuche. „Wir haben eine ehrliche Inventur des gesamten in Deutschland vorhandenen und des noch anfallenden Atommülls vorgenommen und damit erstmals eine langfristige Entsorgungsstrategie beschlossen“, so die Ministerin. Dazu zähle auch die Rückführung der Castoren aus Frankreich und Großbritannien und die Finanzierung der Endlagerung. „Über 30.000 Generationen werden noch von den Folgen der Atom-Technologie betroffen sein, die bei uns gerade einmal 60 Jahre in Betrieb war“, stellte Hendricks fest.

Vor der Einleitung des Standortauswahlverfahrens hatte der Deutsche Bundestag die Endlagerkommission eingesetzt. Sie hat Grundsatzfragen für die Entsorgung solcher Abfälle geklärt und erörtert. Dabei ging es besonders um Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen für die Standortauswahl sowie um Anforderungen an das Verfahren des Auswahlprozesses und die Prüfung der Alternativen.

Folgt: Bürger beteiligen – und: Unlösbare Aufgabe: Eine Million Jahre lang sicher lagern