Abgas-Betrug in EU seit 10 Jahren bekannt – Empfehlungen

Die Empfehlungen des Parlaments zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung und zur Sicherstellung ihrer Durchsetzung:

  • Für die Rechtsvorschriften über Luftqualität und Schadstoffemissionen soll in der Kommission ein und dasselbe Kommissionsmitglied (und ein und dieselbe Generaldirektion) zuständig sein;
  • EU-Gesetzgebung für Tests unter realen Fahrbedingungen soll unverzüglich verabschiedet werden und eine große Bandbreite an Fahrbedingungen abdecken, sowie unangemeldete Prüfungen ermöglichen;
  • Autokäufer, die vom Skandal betroffen sind, sollen von den verantwortlichen Automobilherstellern Entschädigungszahlungen erhalten. Die Kommission soll auch Regeln für ein gemeinsames EU-Rechtsbehelfssystem  vorschlagen, und so den Verbraucherschutz stärken.
  • Neue Vorschriften zur Zulassung von Kfz („Typgenehmigung“) sollen so schnell wie möglich verabschiedet werden, mit der Einführung einer EU-Aufsicht über das System und eindeutig abgesteckten Zuständigkeitsbereichen.

Überarbeitung der Vorschriften zur Kfz-Zulassung, um neuen Auto-Abgasskandal zu verhindern

In einer gesonderten Abstimmung hat das Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs der EU-Kommission über die Typgenehmigung angenommen, um eine bessere Beaufsichtigung der Arbeit von Prüfdiensten und nationalen Behörden zu gewährleisten, die Fahrzeuge zum Verkauf zulassen.

Ebenfalls soll die Überwachung von Fahrzeugen, die sich schon auf der Straße befinden, verstärkt werden und die EU-Kommission ein unabhängiges Aufsichtsrecht erhalten, um zu prüfen, ob die nationalen Behörden ihre Arbeit ordnungsgemäß durchführen. In einigen Fällen soll die Kommission Autos auch selber testen dürfen.

Nach den neuen Vorschriften sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 20% der Fahrzeuge zu testen, die im vorangegangenen Jahr verkauft wurden. Autohersteller, die gegen die Vorschriften verstoßen, etwa weil sie Testergebnisse manipuliert haben, sollen mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug belegt werden können. Die Strafeinnahmen sollen zur Unterstützung der Marktüberwachung, zum Nutzen der Verbraucher oder zum Umweltschutz verwendet werden.

Die nächsten Schritte

Mit der Abstimmung wurde die Vorlage an den zuständigen Ausschuss zurück verwiesen, damit das Verhandlungsteam des Parlaments die Kompromissgespräche mit dem Rat beginnen kann. Der Rat muss allerdings erst noch seinen Gemeinsamen Standpunkt festlegen, bevor die Verhandlungen starten können.

Solarify meint, zornig: Der EMIS-Abschlussbericht ist am 04.04.2017 vom Plenum verabschiedet worden – „unverbindlich“. Die Autoschmiede atmen europaweit hörbar auf – ist ihnen doch die eigene Bilanz, der Börsenwert, bzw. Share-Holder Value näher als Leben und Gesundheit der Europäer. So wird das nichts – Strafen müssen her, drakonische, für die Vorstände; die gehören wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank – und anschließend für eine wahrnehmbare Zeit im Wortsinn aus dem Verkehr gezogen!

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