Eigen-PV plus Batterie gut für E-Wende

[note Für die politischen Handlungsfelder empfiehlt die Studie:

  • Netz- und systemorientierter Speicherbetrieb
    Die Politik sollte Anreize für einen möglichst netz- und systemorientierten Betrieb dezentraler Photovoltaik-Batteriespeicher setzen. In Hinblick auf die Entlastung der Verteilnetze sind die im Rahmen der KfW-Förderung gesetzten Einspeisebeschränkungen ein erster Schritt. Zu prüfen ist, inwiefern derartige Bestimmungen auch außerhalb eines Förderprogramms auf regulatorischem Wege umgesetzt werden könnten. Eine darüber hinausgehende Systemorientierung des Speicherbetriebs würde angereizt, wenn EigenversorgerInnen bei allen Netzeinspeise-, Netzbezugs- und Speicherentscheidungen von Marktpreissignalen geleitet würden, sodass der Systemnutzen bzw. die Systemkosten der jeweiligen Aktivitäten zumindest teilweise internalisiert würden. Ein marktorientierter Speicherbetrieb könnte durch Dienstleister (Aggregatoren) effizient bewerkstelligt werden, sofern der regulatorische Rahmen dies nicht behindert.
  • EEG-Umlage auf Eigenstrom
    Die anteilige Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage wurde mit dem Ziel einer Verbreiterung der Umlagebasis eingeführt, erscheint aber in Hinblick auf den Gesetzeszweck unsystematisch. Sie sollte im Rahmen einer gleichzeitigen Behebung von Verzerrungen bei Netzentgelten und Einspeisetarifen abgeschafft werden. EigenversorgerInnen profitieren derzeit nicht nur von einer energiebasierten Netzentgeltabrechnung, sondern tendenziell auch von der Tatsache, dass der Marktwert des nicht selbst verbrauchten, sondern in das Netz eingespeisten Solarstroms bei nicht systemorientiertem Speicherbetrieb deutlich unter dem Marktwert des durchschnittlichen Solarstroms liegen dürfte. Dennoch erhalten sie den gleichen Einspeisetarif wie Betreiber von ausschließlich in das Netz einspeisenden Photovoltaikanlagen. Daraus ergibt sich ein tendenziell negativer Effekt für das EEG-Konto, der durch die anteilige Umlagepflicht des eigenverbrauchten Stroms bei größeren Anlagen derzeit teilweise kompensiert werden dürfte.
  • Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik
    Unerwünschten Verteilungseffekten der Eigenversorgung mit Solarstrom könnte im Rahmen einer Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik begegnet werden. Im Fall einer steigenden solaren Eigenversorgung ließe sich dies beispielsweise durch stärker leistungsorientierte Netzentgelte erreichen, wobei es verschiedene Gestaltungsoptionen gibt, die unterschiedliche Anreiz- und Verteilungswirkungen haben und deren Gesamtbewertung Fragen aufwirft, die weit über den Aspekt der solaren Eigenversorgung hinausgehen. Werden dezentrale Batteriespeicher auch für weitergehende Marktinteraktionen genutzt (z. B. Arbitrageaktivitäten), so sollten sie bei den Netzentgelten für die Ein- und Ausspeicherung vom bzw. in das Netz grundsätzlich mit anderen Stromspeichern gleichgestellt werden.
  • Mieterstrom
    Bisher sind MieterInnen bei der Eigenversorgung aus Aufdach-Photovoltaikanlagen gegenüber EigentümerInnen schlechter gestellt. Dies betrifft sowohl eine volle EEG-Umlagepflicht für selbst verbrauchten als auch eine fehlende Vergütung der Netzeinspeisung von nicht selbst verbrauchtem Strom. Dadurch ergeben sich unerwünschte und potenziell regressive Verteilungseffekte. Da die Anreize für die Eigenstromversorgung nicht von den Eigentumsverhältnissen der Wohngebäude bzw. Anlagen abhängen sollten, erscheint eine Angleichung des Regulierungsrahmens für MieterInnen und EigentümerInnen sinnvoll. Derzeit wird eine Verordnung basierend auf §95 EEG 2017 zur Förderung des Mieterstroms vorbereitet. Einem Eckpunktepapier zufolge soll die volle EEG-Umlagepflicht jedoch erhalten bleiben und stattdessen auf eine direkte Förderung gesetzt werden.
  • Zukunft der Photovoltaik-Batteriespeicherförderung
    Sowohl die erste als auch die zweite Förderphase des KfW-Programms zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern waren politisch umstritten. Begründet wurde die Förderung insbesondere mit einer Entlastung der Verteilnetze. Vor einer Verlängerung des Programms sollten die bisherigen Erfahrungen und der weitere Förderbedarf gründlich evaluiert werden. Dabei sollte überprüft werden, ob einzelne Förderziele, insbesondere die Systemdienlichkeit der Anlagen, auch durch alternative, budgetneutrale Maßnahmen erreicht werden könnten.
  • Berücksichtigung der solaren Eigenversorgung in relevanten Szenarien
    Die Möglichkeit der Eigenversorgung mit Photovoltaik-Speicher-Systemen sollte in allen politikrelevanten Studien und Referenzszenarien mit einem langfristigen Betrachtungshorizont berücksichtigt werden. Beispielsweise findet dies derzeit Anwendung im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, wobei das Vorgehen nicht vollständig nachvollziehbar ist. Dabei sollten Annahmen zur Betriebsweise der dezentralen Speicher transparent dokumentiert und idealerweise unterschiedliche Grade der Systemorientierung der Anlagen berücksichtigt werden.]

->Quellen: