BMWi: Bürgerenergie gut weggekommen

In erster Ausschreibung 95% Zuschläge für Bürgerwindprojekte – Greenpeace Energy prüft

Einer Medienmitteilung des BMWi zufolge sind Bürgerenergiegesellschaften die „großen Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde Wind an Land“. Das geht aus der Auswertung der ersten Ausschreibung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017 für Windenergie an Land durch die Bundesnetzagentur hervor. Das sei „zunächst einmal begrüßenswert“, kommentierte Greenpeace Energy.  Allerdings müsse genau „geprüft werden, ob hier am Ende doch versteckte Großinvestoren dahinter stecken“.

Auf insgesamt 800 MW Ausschreibungsvolumen an installierter Windkraftleistung seien 256 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 2.137 Megawatt eingegangen – so die Bundesnetzagentur. Staatssekretär Rainer Baake: „Das Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land ist sehr erfreulich: der niedrigste Zuschlagspreis liegt bei 5,25 Ct/kWh, der höchste bei 5,78 ct/kWh. 93 Prozent aller Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Von den 70 im Bieterverfahren erfolgreichen Projekten entfielen 65 Projekte auf Bürgerenergiegesellschaften und 5 Projekte auf sonstige Akteure. Die Zuschläge sind breit über das Bundesgebiet auf insgesamt neun Bundesländer verteilt. Das hohe Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagpreise und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert.“

Privilegien für Bürgergesellschaften befördern Akteursvielfalt

Grünes Licht für Bürgerwindenergie – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Ausschreibung  sei zweieinhalbfach überzeichnet gewesen. Dies ist laut BMWi „gut für den Wettbewerb und damit auch für das Preisniveau, da die Gebote nach ihren Gebotspreisen in aufsteigender Reihenfolge sortiert werden.“ Zwei Drittel aller Gebote seien von Bürgerenergiegesellschaften eingereicht worden. Die genießen zwei Privilegien gegenüber anderen Akteuren: Zum einen können sie Gebote für Windparks auch ohne Genehmigung abgeben und erhalten dann eine verlängerte Realisierungsfrist. Zum anderen bemisst sich die Förderhöhe nicht nach dem Gebotspreis wie bei den sonstigen Akteuren, sondern sie erhalten den höchsten bezuschlagten Preis. Diese Maßnahmen reduzieren das Risiko für die Bürgergesellschaften und sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Akteursvielfalt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bürgerenergieprojekte sind verpflichtet, 10 Prozent ihrer Anteile der Standortkommune anzubieten. Baake: „Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende. Daher hatte das Bundeswirtschaftsministerium ein Konzept erarbeitet, mit dem sichergestellt wird, dass sie im wettbewerblichen Verfahren der Ausschreibungen bestehen können.“

Greenpeace Energy: „Zuschläge müssen jetzt genau geprüft werden“

Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Aufsichtsratsmitglied im Bündnis Bürgerenergie e.V., begrüßt es „zunächst einmal, dass in der ersten Ausschreibungsrunde zahlreiche Bürgerenergiegesellschaften einen Zuschlag erhalten haben“. Das Ergebnis müsse „jetzt allerdings genau darauf geprüft werden, ob hier Gesellschaften zum Zug kamen, in denen tatsächlich engagierte Bürger die Zügel in der Hand halten – oder in wie vielen Fällen am Ende doch versteckte Großinvestoren dahinter stecken. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn nur eine echte Bürgerbeteiligung führt zu einer erfolgreichen Energiewende: Wenn lokale Akteure den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin mitgestalten können, erhöht das die Akzeptanz, steigert die Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien vor Ort und verbessert allgemein die ökonomisch-demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaften. Ohne besondere Regeln für die Bürgerenergie droht die Energiewende zum Tummelplatz großer Konzerne zu verkommen, weil die mit Ausschreibungen verbundenen Risiken umso schwerer zu tragen sind, je kleiner und bürgernäher ein Unternehmen ist.“

Hintergrund: Greenpeace Energy hatte nach eigenen Angaben während der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 zusammen mit dem Bündnis Bürgerenergie „gegen erhebliche Widerstände erreicht, dass bei den neuen Windenergie-Ausschreibungen besondere Regeln für kleinen Akteure eingeführt wurden. In der genauen Ausgestaltung dieser Regeln war das federführende Bundeswirtschaftsministerium jedoch nicht dem Vorschlag von Greenpeace Energy und anderen Akteuren gefolgt, lokale Bürgerenergie-Akteure in den Ausschreibungsrunden vom direkten Wettbewerb mit finanzstarken Konzernen auszunehmen.

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