Energieverbände kritisch über KWK-Ausschreibungen

BDEW und KWK-Verbände wollen Nachbesserungen

Das Bundeskabinett hat am 17.05.2017 den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen sowie zur Einführung von Kombi-Ausschreibungen für Onshore-Wind- und PV-Anlagen verabschiedet (siehe solarify.eu/gemeinsame-ausschreibungen-fuer-wind-onshore-pv-und-kwk). Nicht bei allen der Branche kam ungeteilte Freude auf. Denn einige hatten sich vorher für Anpassungen ausgesprochen.

Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten gefordert

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) und der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) verlangen gemeinsam Nachbesserungen, wenn das neue Gesetz wirklich mit der Einführung von KWK-Ausschreibungen mehr Wettbewerb generieren soll.

GE-Jenbacher Gas-KWK – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Diese Ausschreibungen sollten nicht (wie vom Gesetz vorgesehen) durchgängig für alle Leistungsgrößen neuer und modernisierter KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW durchgeführt werden. Stattdessen wollen die Verbände Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten, 1-10 MW und 11-50 MW, die jeweils 50 % der auszuschreibenden Leistung erhalten, aufgeteilt werden. Für die Ausschreibung sollte das im Referentenentwurf genannte Pay-as-Bid-Verfahren angewendet werden.

Ausschreibungsvolumen jährlich um 50 MW erhöhen

Um ein weiteres Ansteigen des KWK-Ausbaus anzuregen, plädieren die Verbände dafür, das jährliche Ausschreibungsvolumen ab 2018 bis 2021 um jährlich 50 MW zu erhöhen. Besonders kritisch sehen die Verbände die Anforderungen an die zulässigen Wärmeerzeugungstechniken. Diese sollten deutlich erhöht werden, so dass ineffiziente Techniken von der Ausschreibung ausgeschlossen würden. Darüber hinaus sollte die Verordnung eine Öffnung für die Nutzung von Biogas/Biomethan sowie den Einsatz von Gas aus Power-to-Gas-Anlagen vorsehen.

Die Verbände lehnen auch den Zwang zur Verknüpfung des KWK-Prozesses – innerhalb innovativer KWK-Systeme – mit einem elektrischen Wärmeerzeuger ab. Vielmehr sollten technologieneutral auch andere zuschaltbare Lasten zugelassen werden, die die Wärmeversorgung im Falle der Abregelung der KWK-Anlage sicherstellen. Des Weiteren ist aus Sicht des B.KWK, der ASUE und des VfW die Sicherheitsleistung von 100 €/kW zu hoch. Dies wird auch im Vergleich mit der Solarenergie (50 Euro) und der Biomasse (60 Euro) deutlich. Zudem sollte die Modernisierungsquote an das KWKG 2017 angepasst werden und somit 25 % statt 50 % betragen.

BDEW: „Praktikabler Verordnungsentwurf “ – aber: „größere Technologieoffenheit“

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht das anders – das BMWi habe „zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt“. Damit liege jetzt „ein praktikabler Verordnungsentwurf für die Einführung von Ausschreibungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf dem Tisch“. Die Regelung der Ausschreibung für innovative KWK-Systeme schaffe die Voraussetzung, damit Technologien zur Einbindung hoher Wärmeanteile aus Erneuerbaren Energien in der Praxis erprobt werden können. „Das ist ein weiterer Schritt, um die KWK-Systeme zukunftsfähig zu machen und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors“, so Kapferer.

Allerdings seien die Vorgaben für innovative KWK-Systeme sehr hoch gesteckt. Zudem enge die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen die Vielfalt an Optionen und Brennstoffen unnötig ein. Eine größere Technologieoffenheit würde die Kosteneffizienz steigern und die Innovationskraft beflügeln. Zum Verordnungsentwurf für die Einführung gemeinsamer Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen sagte Kapferer: „Grundsätzlich ist die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen zu begrüßen. Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen. Allerdings muss das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat.“

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