Bayern lenkt bei PV ein

Neue Verordnung zu Solarparks mit Öffnungsklausel

Angesichts der massiv steigenden Weltbevölkerung und steigender deutscher Agrarimporte würden die eigenen Ackerflächen einfach zugebaut, argumentieren Kritiker. Windkraft wäre wesentlich ertragreicher. Doch die hat infolge der 10H-Regelung wenig Chancen (siehe solarify.eu/bayern-bremst-windenergie-aus).

PV-Anlage bei Ansbach – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Aber die Verordnung der Staatsregierung – so die Befürworter – lasse die Photovoltaik generell nur in so genannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ zu. In den vergangenen Jahren war Flaute im Solargeschäft – es entstanden kaum noch neue Solarparks in Bayern. Für eine Änderung war es entscheidend, dass die Staatsregierung Äcker wieder freigegeben hat. Bisher sind viele Zuschläge in den klassischen Flächenkategorien wie Deponien, Konversionsflächen, Autobahnstreifen, Bahnstreifen hauptsächlich nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und in die neuen Bundesländer gegangen.

Jährlich maximal 30 Solarparks auf ehemals landwirtschaftlichen Flächen lässt die Öffnungsklausel des Freistaats zu. Weil der Zubau an Windkraft durch die bayerische 10H-Abstands-Sonderregel zu Siedlungen weitgehend zum Erliegen gekommen ist, ruhen die Hoffnungen für den weiteren Ausbau der Ökoenergie im Freistaat inzwischen weitgehend auf der Photovoltaik.

->Quelle: br.de/solar-parks-photovoltaik-felder