Bundesrat lässt Energie-Gesetze passieren

GasNZV, Mieterstrom und NEMOG

Mit 120 Tagesordnungspunkten hat der Bundesrat am 05.07.2017 ein Mammutprogramm bewältigt. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause gab die Länderkammer für eine Reihe von wegweisenden Gesetzen im Bereich Energie grünes Licht. So hat der Bundesrat praktisch ohne Änderungen dem Mieterstromgesetz, dem Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte, dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie der Gasnetzzugangsverordnung zugestimmt.

Verbraucher sollen künftig besser vor schlechten Verträgen, unfairen Geschäftsbedingungen und undurchsichtigen Tarifen im Strom- und Gasbereich geschützt werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und 14 Verbraucherzentralen stehen bereit, um sich als „Marktwächter Energie“ den Strom-, Gas- und Fernwärmemarkt genauer anzusehen.

GasNZV: „Zusammenlegung der Gasmarktgebiete spart Kosten“

Zur vom Bundesrat verabschiedeten geänderten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne): „Als bne haben wir uns schon lange für die Zusammenlegung der Gasmarktgebiete ausgesprochen und dies etwa im Verfahren zur Änderung der GasNZV deutlich gemacht. Wir begrüßen daher das Votum des Bundesrates ausdrücklich. In einem vereinten Gasmarktgebiet steigt sowohl das Handelsvolumen als auch die Liquidität. Händler und Lieferanten müssen nicht mehr parallel zwei Portfolien betreuen, was die Prozesse vereinfacht. Wir gehen davon aus, dass sich mit der Zusammenlegung Kosten sparen lassen, etwa über die bundesweite Regelenergiebeschaffung anstelle der bisher marktgebietsbezogenen. Auch für die derzeit laufende Umstellung von L- auf H-Gas sind Vorteile zu erwarten, weil Marktgebietsüberlappungen wegfallen und Planungsbeschränkungen durch die bisherigen Marktgebietsgrenzen verschwinden. Die Vorteile eines gemeinsamen Marktgebietes sollten aber möglichst rasch wirksam werden und nicht erst 2022. Aus unserer Sicht kann eine Zusammenlegung bereits bis zum 01.04.2020 erfolgen.“ Bereits am 14.06.2017 hatte der bne eine ausführliche Stellungnahme zur geänderten GasNZV abgegeben.

NEMOG und Mieterstrom-Gesetz passieren Bundesrat

Medienmitteilung des BMWi: Der Bundesrat hat heute auch das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom sowie das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG) gebilligt. Damit werden zwei für eine erfolgreiche Energiewende wichtige Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt.

Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen. Das wird das Angebot für Mieterstrom beleben und bringt die Energiewende in die Städte.

Auf dem Strommarkt werden bis zum Jahr 2023 die Netzentgelte bundesweit angeglichen. In Nord- und Ostdeutschland dürften dadurch die Strompreise sinken – die Netzentgelte, die rund ein Viertel der Stromkosten ausmachen, sind dort nämlich besonders hoch. Stromkunden im Westen und Süden der Republik müssen allerdings mit höheren Preisen rechnen. Das NEMOG beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs, der vermiedenen Netzentgelte. Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa 25 Prozent der Gesamtkosten der Stromnetze aus.

Das Gesetz war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig – diese hätte von daher kaum Änderungen erreichen können.

Folgt: Kritik am Mieterstrom-Gesetz