OVG Münster stoppt Einbauverpflichtung für Smartmeter
BSI-Verfügung „voraussichtlich rechtswidrig“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Eilbeschluss vom 04. 03.2021 die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als „voraussichtlich rechtswidrig“ ausgesetzt – so eine Medienmitteilung des OVG vom 05.03.2021. Laut OVG gewährleistet der Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht. (Foto: Justitia – © Hermann Traub auf Pixabay) weiterlesen…