Energieberatung wird ausgeweitet

Öffnung der Energieberatungs-Programme für Qualifizierte aller Branchen

Die Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer („Energieberatung für Wohngebäude“) und für mittelständische Unternehmen („Energieberatung Mittelstand“) werden ausgeweitet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher steht künftig ein größerer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung – so eine Medienmitteilung aus dem BMWi.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten können, sofern sie die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Beratung erfolgt nach den gleichen Qualitätsmaßstäben wie bisher, d. h. die Anforderungen an die Qualifikation der Berater (Aus- und Weiterbildung) sowie die Qualität der Beratung (Beratungsberichte, Stichprobenkontrollen) bleiben unverändert. Energieberater informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher objektiv und neutral über mögliche Effizienzmaßnahmen und helfen ihnen dabei, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Rainer Baake, hierzu: „Eine qualifizierte Energieberatung ist der erste Schritt zu einer fachgerechten energetischen Sanierung eines Gebäudes. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch besser unterstützen, indem diese aus einem deutlich größeren Angebot an qualifizierten Energieberatern wählen können.“

Eine objektive und qualifizierte Energieberatung ist unverzichtbar, um energetische Schwachstellen zu erkennen, Effizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien fachlich und zeitlich zu planen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan wird seit Juli 2017 bereits in der Energieberatung für Wohngebäude ein erster Schritt getan, um die Beratung für die Wohneigentümer attraktiver und individueller auszugestalten.

Die Öffnung der Antragsberechtigten Energieberater bedeutet für die Verbraucher in einem zweiten Schritt nun: Sie können ihren qualifizierten Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und an bestehende Kontakte (z. B. zum Handwerker) anknüpfen. Informationen über die berufliche Tätigkeit der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste unterstützen die Verbraucher bei ihrer Suche nach geeigneten Experten. Damit wird auch das Wissen und Können von Fachleuten aus Branchen erschlossen, deren großes Beratungspotenzial bisher ungenutzt blieb.

Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: Vor-Ort-Beratung) übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der „Energieberatung im Mittelstand“ gibt das Bundeswirtschaftsministerium bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten, maximal 6.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab. Zugelassene Energieberater sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.

Die Neufassungen der beiden Richtlinien „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und „Energieberatung im Mittelstand“ wurden am 08.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

->Quelle: bmwi.de/energieberatung-fuer-wohngebaeude-und-mittelstand-attraktiver-machen