Umsteuern im Verkehrssektor für Klimaschutz erforderlich

SRU-Gutachten

Der Verkehrssektor ist derzeit für etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich. Während in anderen Sektoren seit 1990 zum Teil deutliche Emissionsminderungen erzielt wurden, sind die Emissionen des Verkehrs im gleichen Zeitraum sogar leicht angestiegen. In seinem Sondergutachten „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“ zeigt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf, welche strategischen Weichen für die Verkehrswende gestellt werden sollten.

In dem am 23.11.2017 in Berlin vorgestellten Sondergutachten schlägt der SRU eine Quote für Elektrofahrzeuge vor. 2025 sollten mindestens 25 % aller neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sein. „Der Verkehrssektor hat bisher keinen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet“, sagte Prof. Claudia Kemfert. „Die Elektromobilität ist hocheffizient und marktreif. Wir müssen jetzt zügig umsteigen.“

Notwendig ist der Ausbau einer Ladeinfrastruktur. Dazu muss die staatliche Förderung erweitert und über 2020 hinaus verlängert werden. Mit Blick auf den zusätzlichen Strombedarf des Verkehrssektors ist aus Sicht des Sachverständigenrats zudem ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich.

E-Mobilität – Foto © Veronika Neukum, Agentur Zukunft für Solarify

Die Elektromobilität ist allerdings nur ein Baustein einer Verkehrswende. Notwendig ist eine Kombination von Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung auf Schiene und ÖPNV und offensiver Effizienzstrategie. Als Bestandteil eines Gesamtkonzepts schlägt der Sachverständigenrat vor, die Pkw- und Lkw-Maut zu einem streckenabhängigen und flächendeckenden Mautsystem weiterzuentwickeln. So könnten auch weitere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen des motorisierten Individualverkehrs verringert werden.

In der neuen Legislaturperiode sollte das Ende der Dieselprivilegierung eingeleitet werden. Die niedrige Besteuerung des Kraftstoffes ist ökologisch nicht gerechtfertigt und vernachlässigt die negativen gesundheitlichen Folgen der Dieselemissionen. Der Rat empfiehlt zudem, weitere umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor abzubauen. Bei allen Maßnahmen müssen Umwelt- und Verbraucherschutz in Einklang gebracht werden, um das verlorengegangene Vertrauen der Bürger in die Verkehrspolitik wiederherzustellen. Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung für anspruchsvolle CO2-Flottengrenzwerte einsetzen.

Die zukünftige Motor- und Batterietechnik verschiebt den Rohstoffbedarf von Öl zu mineralischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Seltenen Erden. Um die Umweltfolgen bei der Gewinnung dieser Rohstoffe zu vermindern, sollte die Bundesregierung sich mit Nachdruck für anspruchsvolle Umwelt- und Sozialstandards in anderen Ländern einsetzen. „Neben dem Nachweis der Kreislauffähigkeit der Produkte sollten die verwendeten nicht-erneuerbaren Rohstoffe in einem Inventar erfasst werden“, so das Ratsmitglied Prof. Vera Susanne Rotter. „So können langfristig hochwertige Sekundärrohstoffe bereitgestellt werden. Dies entlastet die Umwelt und stellt sicher, dass Rohstoffe auch für zukünftige Generationen verfügbar bleiben.“

Verkehrssektor als größte klimapolitische Herausforderung

Der durch menschliche Aktivitäten verursachte Klimawandel hat bereits heute, bei einer globalen Mitteltemperatur, die gegenüber dem letzten Jahrhundert um etwa 1 °C erhöht ist, besorgniserregende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Im Klimaabkommen von Paris wurde das Ziel vereinbart, den Anstieg auf „deutlich unter 2 °C“ zu begrenzen. Gelingt dies nicht, drohen dramatische, irreversible Folgen. Extremereignisse wie die schweren Stürme und Überschwemmungen des Jahres 2017 sollten ein Weckruf für die globale Weltgemeinschaft sein.

Die Bundesregierung hat sich – ebenso wie die EU – das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt eine Minderung um 95 % anzustreben, da Deutschland nur so einen angemessenen Beitrag zu den in Paris vereinbarten Klimaschutzzielen leistet. Dafür ist eine umfassende Dekarbonisierung, also ein weitestgehender Verzicht auf die Verbrennung fossiler Energieträger, erforderlich. Dabei stehen alle Sektoren in der Pflicht, ihren Treibhausgasausstoß drastisch zu senken.

Folgt: Verkehrssektor für ein Fünftel der Treibhausgasemissionen verantwortlich