EEG-Entlastung von Bestandsanlagen für Eigenversorgung

Beihilferechtliche Genehmigung durch EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat am 19.12.2017 beihilferechtlich genehmigt, dass Bestandsanlagen für Eigenversorgung vollständig von der EEG-Umlage befreit werden können – wie das BMWi mitteilt. Die Genehmigung der bisherigen Regelung läuft zum Ende des Jahres aus, so dass ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich war.

PV-Dach-(Mieterstrom-)Anlage am Berliner Ostkreuz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Staatssekretär Baake: „Die heutige Genehmigung bestätigt unsere Politik, mit der wir die Energiewende vorantreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sichern. So schaffen wir Rechtssicherheit und einen belastbaren Rahmen für künftige Investitionen.“

So fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an; bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es sogar bei der vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage. Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Auch die Regelung zur Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen, die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken wurden genehmigt.

Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent für KWK-Neuanlagen ist weiterhin Gegenstand von konstruktiven Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Nach einer Einigung mit Brüssel soll die EEG-Umlagenbegrenzung für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen im kommenden Jahr gesetzlich neu geregelt und der Europäischen Kommission zügig zur Genehmigung vorgelegt werden.

->Quelle: bmwi.de/eu-genehmigt-eeg-entlastung-von-bestandsanlagen-bei-eigenversorgung