Bayerns Staatsregierung missachtet „dreist“ Diesel-Urteil

„Novum in der Rechtsgeschichte“ – noch’n Zwangsgeld gegen Freistaat

Das Verwaltungsgericht München hat am 29.01.2017 nach mündlicher Verhandlung (erneut) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und der Staatsregierung ein weiteres in Höhe von wieder 4.000 Euro angedroht (AZ M 19 X 17.5464). Das Gericht warf der bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vor, das den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten verpflichtet. Es sei ein „Novum in der Rechtsgeschichte“ und „auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl. Die Staatsregierung lehnt Diesel-Fahrverbote ab und war deshalb bereits zum zweiten Mal von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)  verklagt worden.

Stau auf der A8 kurz vor München – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die hier nötige wiederholte Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegenüber einer Landesbehörde sei einmalig in der deutschen Justizgeschichte, so die Richterin. Das größte bayerische Verwaltungsgericht (mit 25 Kammern sind 72 Richtern) stellte klar, dass es das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebiete, bei fortwährender Verletzung dieser Pflichten zukünftig deutlich härtere Maßnahmen anzuwenden. Das Gesetz sieht dazu unter anderem die Möglichkeit der Zwangshaft für die Behördenleiterin, Umweltministerin Ulrike Scharf, vor. Möglich wäre es auch, dass die Zwangsgelder von der Behördenleiterin persönlich zu zahlen sind. Den Antrag der DUH, bereits jetzt Zwangshaft zu verhängen, wies das Gericht mit dem Argument zurück, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die jetzt verfügten Zwangsgeldmaßnahmen erfolgreich sind. Sollten diese nun festgesetzten bzw. weiteren Zwangsgelder jedoch keine Wirkung zeigen, bejahte das Gericht ausdrücklich die Möglichkeit der Anwendung der verschärften Zwangsvollstreckung gegenüber dem Freistaat.

Die Staatsregierung verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen einen höchstrichterlichen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Zudem verweigerte die Regierung dem Gericht Auskunft darüber, ab wann die Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 eingehalten sein sollen; daher bewertete die Richterin das Maßnahmenpaket der Staatsregierung als unkonkret und ‚Alibi-Planung’.

Stimmen zum Urteil:

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „In unserem langjährigen Kampf für ‚Saubere Luft‘ in deutschen Städten treffen wir in Bayern auf eine Staatsregierung, die nicht nur vorsätzlich Recht bricht, sondern darüber hinaus seit 2012 alle Urteile bayerischer, deutscher und europäischer Gerichte einfach ignoriert. Das ist ein Frontalangriff auf die demokratische Grundordnung. Die heute wiederholte Festsetzung von Zwangsgeldern zur Umsetzung von rechtskräftigen Urteil durch Umwelt- und Verbraucherschutzverbände wie der Deutschen Umwelthilfe gegen eine Staatsregierung zeigen, welchen Einfluss zwischenzeitlich die Dieselkonzerne auf das Regierungshandeln haben“.

DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger: „Das Umweltministerium hat vom Gericht eine letzte Verwarnung erhalten. Wenn es jetzt nicht einlenkt und signalisiert, dass es die Entscheidungen der bayerischen Justiz zur Luftreinhaltung sofort umsetzt, werden härtere Maßnahmen unausweichlich“.

Die internationale NGO ClientEarth unterstützt die Klage der DUH – Rechtsanwalt Ugo Taddei sagt: „Mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird es für die Umweltministerin noch peinlicher. Die langen Debatten darüber, wer für saubere Luft verantwortlich ist, sind pure Zeitverschwendung auf Kosten der Gesundheit der Münchner. Ministerin Scharf muss jetzt unbedingt konkret Maßnahmen einleiten, um die Luftqualität Münchens zu verbessern.“

Hintergrund:

Die DUH hat am 21.11.2017 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München einen Antrag auf erneute Verhängung eines Zwangsgelds oder Zwangshaft, letzteres zu verhängen gegenüber der Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt. Denn der Freistaat Bayern ignoriert seit 2014 ein rechtskräftiges Urteil und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift NO2, dazu gehört die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der Freistaat verweigert den Bürgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft, sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen leidenden Menschen aufs Spiel.

Erst am 16.01.2018 kam die Bayerische Staatsregierung mit fünf Montagen Verspätung der Auflage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach und legte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München vor. Das Konzept ist jedoch wenig konkret und verbindlich, vor allem wird die inhaltliche Vorgabe des Gerichts, Fahrverbote vorzubereiten, weiterhin ignoriert. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht viel mehr sind als eine Wiederholung der Vorschläge vom Juli 2017, ist eine saubere Luft in München nicht vor 2025 zu erwarten. Dabei hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.02.2017 letztinstanzlich deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge notwendig sind, um die Stickstoffdioxid-Belastung in der Luft schnellstmöglich zu verringern.

[note Solarify überlegt: Die weißblauen Minister und -innen haben nach Art. 56 der Bayerischen Verfassung Amtseide geschworen, nämlich „Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Die (später spurlos verschwundene) Verfassung des Freistaats, übrigens die älteste aller deutschen Bundesländer, verlangt gegenseitige Hilfspflicht bei „Unglücksfällen, Notständen und Naturkatastrophen und im nachbarlichen Verkehr“. Könnte es sein, dass das Verhalten der Bayerischen Staatsregierung im Dieselskandal genau hiergegen verstößt? Dass sie nämlich den Wertverlust der Dieseleigner und den Gewinnverlust der bayerischen Automarken Audi (Vorreiter des Dieselskandals – s.: solarify.eu/audi-mutter-des-abgas-betrugs) und BMW (schlussendlich auch erwischt, s.: solarify.eu/abgasskandal-weitet-sich-auf-bmw-aus) wichtiger nimmt als Tausende (sic!) von NO2-Toten? Könnte es sein, dass auf lange Sicht eine solche Missachtung des Lebens die Wähler einer gewissen rechtspopulistischen Partei eher in die Armen treibt, als zu große Nachgiebigkeit beim Familiennachzug…?]

->Quellen und mehr: