Bundesrat skeptisch bei Sauberauto-Quote

Länder fürchten finanzielle Folgen für Kommunen

Der Bundesrat hat Vorbehalte gegen die Pläne der EU-Kommission, bei der öffentlichen Beschaffung eine Quote für saubere Fahrzeuge einzuführen. Zwar unterstützt er grundsätzlich das Ziel, den Verkehrssektor bei der CO2-Minderung stärker in die Verantwortung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 02.02.2018 zu dem Richtlinienvorschlag warnte er jedoch vor den finanziellen Folgen, die solche verbindlichen Vorgaben insbesondere für die kommunalen Haushalte haben.

Probleme für den ÖPNV und kleinere Gemeinden

104er Bus in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Gerade der ÖPNV sei mit der vorgeschlagenen Quote von 75 Prozent im Jahr 2030 überproportional belastet. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus zu prüfen, ob das Ziel der Luftreinhaltung mit technologieoffeneren Vorgaben, die auch die EURO-VI-Dieselbusse einbeziehen, günstiger erreicht werden kann. Außerdem geben sie zu bedenken, dass die Quote für kleinere Städte und Gemeinden praktisch kaum zu erfüllen sei, da sie nur wenige leichte und schwere Nutzfahrzeuge besitzen. Fahrzeuge, die für den Einsatz in der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und der Polizei konstruiert wurden, sollen nach Ansicht des Bundesrates von der Richtlinie ausgenommen werden, soweit dies zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist.

Zur Minderung des CO2-Verbrauchs

Die Einführung verbindlicher Quoten für „saubere Fahrzeuge“ bei der öffentlichen Beschaffung ist Teil des Europäischen Straßenverkehrspakets „Clean Mobility Package“. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den CO2-Verbrauch bis 2030 insgesamt um 40 Prozent zu reduzieren und so dem Pariser Klimaübereinkommen gerecht zu werden. Für Deutschland soll nach dem Richtlinienvorschlag eine Quote von 35 Prozent energieeffizienter leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 gelten, für LKW eine Quote von 15 Prozent und für Busse eine Quote von 75 Prozent. Wie die Quote innerstaatlich umzusetzen ist, legt die Kommission nicht fest.

Auch Dienstleistungsaufträge erfasst

Neben dem Kauf gelten die Vorgaben auch für andere Vergabeformen. Konkret fallen auch Leasingverträge, Miete und Ratenkauf sowie verschiedene Formen öffentlicher Dienstleistungsaufträge sowohl im Verkehrssektor als auch etwa für die Müllentsorgung oder Postdienste unter die Richtlinie. Das heißt, nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch deren Auftragnehmer müssen sich an die Quoten halten.

Situation bislang unzureichend

Zur Begründung der verbindlichen Mindestvorgaben verweist die Kommission darauf, dass in der Vergangenheit im Schnitt nur 4,7 Prozent aller öffentlich beschaffenen Pkw und 0,4 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge den Kriterien für Sauberkeit und Energieeffizienz entsprachen.

->Quelle: bundesrat.de/plenum-kompakt