ZDF-heute: Sieben wichtige Dinge betr. Dieselgate-Urteil

Es wird dauern…

Nach dem BVerwG-Urteil zu Diesel-Fahrverboten (siehe: solarify.eu/fahrverbote-koennen-kommen) könnten bald die ersten neuen Verbotsschilder in den Städten auftauchen. Das ZDF hat auf der heute-Webseite das Wichtigste für Diesel-Besitzer zusammengetragen:

Diesel-Abgase vermeiden – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

1. Es trifft (zunächst) nicht alle Diesel

Zunächst seien nur ältere Diesel betroffen, zum Beispiel die mit den EU- Abgasnormen Euro 3 und 4. Stuttgart zum Beispiel dürfe Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 aussperren, wenn sie mindestens vier Jahre alt sind. Noch dazu müsse es laut BVerwG Ausnahmen geben, etwa für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

2. Fahrverbote wann und wo, ist noch offen

Hamburg wird als erste Stadt konkret: Der Verkehrssenator will schon ab April ältere Diesel von zwei Straßen verbannen. In den anderen Städten ist es aber noch offen, ob überhaupt – und wenn, wo – Fahrverbote verhängst werden. Umweltschützer befürchten bereits, dass vor allem um die Messstellen herum die Luft sauberer werden soll – dann hätte Deutschland zwar vielleicht kein Problem mehr mit der EU, den Stadtbewohnern wäre aber nicht geholfen.

3. Dutzende Städte kommen in Frage

Die Messstellen in München, Stuttgart und Köln wiesen 2017 die schlechtesten Werte aus – Berlin liegt auf Platz 13. Zu den 37 Städten, die 2017 die Grenzwerte überschritten haben, gehören aber auch kleinere, wie etwa Reutlingen, Darmstadt, Ludwigsburg, Oldenburg, Hagen, Tübingen, Limburg a.d. Lahn, Leonberg, Gießen und Regensburg. (Werte vom Umweltbundesamt).

4. Die rechtliche Grundlage ist kompliziert – Regierung lehnt blaue Plakette ab

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sei nicht auf Basis des deutschen Gesetzes ergangen (so das ZDF) – sondern auf Grundlage des EU-Rechts. Kommunen und Umweltschützer (und nicht nur die – auch der SRU) dagegen wollen jetzt eine „blaue Plakette“ als bundesweite Kennzeichnung relativ sauberer Autos. Diese lehnt die Bundesregierung bisher ab.

5. Die Luft ist sauberer geworden

Dieselgate und aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage zeigen Wirkung: Die aktuelle Diesel-Generation ist sauberer, die Städte tun einiges für ihre Luft (wenn auch nach EU-Meinung nicht genug), Software-Updates verbessern die Abgasreinigung von Millionen Autos (wenn auch kaum ausreichend), und der Diesel-Anteil bei Neuwagen-Käufen ist deutlich zurückgegangen. An vielen Messstationen sind die Stickoxid-Werte 2017 zwar im Vergleich zu 2016 gesunken (Umweltbundesamt), aber sicher haben schon 37 Städte und Gemeinden die Grenzwerte überschritten. Schätzungen zufolge dürften 70 Kommunen weiterhin zu hohe Werte haben, noch lägen nicht alle Daten vor, so das ZDF.

6. Die Gesundheitsgefahr ist real

Experten des Umweltbundesamts, der Europäischen Umweltagentur und der WHO haben viele Studien zur Gefahr von Stickoxiden ausgewertet. Trotz einer nach UBA-Angaben sehr vorsichtigen Rechnung sterben jährlich mindestens 6.000 Menschen in Deutschland vorzeitig an von von Stickoxid ausgelösten Herz-Kreislauf-Krankheiten. Wissenschaftler sagen, dass auch Schlaganfälle, Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD (Chronic obstructive pulmonary disease, eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung wie etwa Raucherlunge) sowie Diabetes durch Stickoxide ausgelöst oder verschlimmert werden können. Die Europäische Umweltagentur (siehe: solarify.eu/europaeischer-luftqualitaetsindex) rechnet anders und kommt auf 10.400 vorzeitige Todesfälle , bzw. 700.00 sogenannte „verlorene Lebensjahre“ (YLL – years of live lost).

7. Hardware-Nachrüstungen sind nicht vom Tisch

Bisher lassen die Autobauer nur neue Software aufspielen, um die Abgasreinigung zu verbessern – neue Bauteile lehnen sie mit Argumenten wie „ineffizient“, „kein Platz im Motorraum“ oder „zu zeitraubend“ ab – in Wirklichkeit geht es um die Gewinne. Spannend ist laut ZDF, „was in einem Gutachten für eine Expertengruppe unter Leitung des Verkehrsministeriums dazu steht. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD Hardware-Nachrüstungen an zwei Bedingungen gekoppelt: Sie müssten ‚technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar‘ sein. Ersteres dürfte klar zu beantworten sein – das zweite ist wohl eher eine Ermessensfrage“.

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