Förderung der Elektromobilität

Baumaßnahmen für Ladeeinrichtungen erleichtern

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt  – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – die derzeitigen Überlegungen, durch Änderungen im Mietrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz bauliche Maßnahmen zur Errichtung von Ladeeinrichtungen im Interesse der Förderung der Elektromobilität zu erleichtern. In der Sitzung am 13.06.2018 entschieden die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Tesla und kleiner einträchtig ladend – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

In der öffentlichen Petition wird der Bundestag aufgefordert, „unverzüglich“ einen Vorschlag zu unterbreiten, der bauliche Veränderungen zur Schaffung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos erleichtert. In der Begründung der Petition heißt es, die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Elektromobilität seien Preis, Reichweite und Infrastruktur. Vor allem die fehlende Ladeinfrastruktur sei derzeit – speziell in privaten Haushalten – „ein großes Hindernis für ein deutliches Wachstum der Elektromobilität“.

Privatpersonen würden sich Elektroautos erst dann anschaffen, wenn auch zuhause die Möglichkeit zum Laden bestehe, erleäutert der Autor der Petition. Das Vorhandensein eines Garagenplatzes oder eines anderweitig baulich separierbaren Stellplatzes sei somit eine zentrale Voraussetzung. Jedoch hätten Wohnungsmieter und Vermieter angesichts der derzeitigen Rechtslage „praktisch keine Möglichkeit, einen Elektroanschluss in einer vorhandenen Tiefgarage durchzusetzen“, heißt es in der Petition. Das Wohnungseigentumsgesetz sehe dafür einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor, der in der Praxis fast nie erreichbar sei.

Wie aus der Begründung des Ausschusses hervorgeht, hat der Bundesrat im September 2016 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Interesse der Förderung der Elektromobilität zum Gegenstand gehabt habe. Das Bundeskabinett habe aber beschlossen, den Entwurf abzulehnen und „fachliche Bedenken“ vorgetragen. In ihrer Stellungnahme habe die Bundesregierung jedoch zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sie das Anliegen begrüße, Erleichterungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Förderung der Elektromobilität zu schaffen. In der aktuellen Wahlperiode habe der Bundesrat beschlossen, den Entwurf wortgleich erneut einzubringen.

In der Beschlussempfehlung heißt es weiter, der Petitionsausschuss teile die Ansicht des Petenten, dass Änderungen notwendig seien. Diese müssten aber gründlich überdacht werden. „Angesichts der Komplexität der Elektromobilität und der damit verbundenen Rechtsfragen sind Gesetzesänderungen genau abzuwägen“, schreiben die Abgeordneten. Zugleich machen sie darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung nach eigener Aussage derzeit an einem Vorschlag zur Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes „intensiv arbeitet“. Die Petition hält der Ausschuss für geeignet, in diese Überlegungen miteinbezogen zu werden. (hib/HAU)

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