Risikobewertung von Climate Engineering

Bundesregierung hat kein vollständiges Bild zum Risiko von Climate Engineering (CE)

Die Bundesregierung hat derzeit keinen Überblick über Risikoaspekte von Climate Engineering (CE). Zurzeit bestehe keine ausreichende Wissensgrundlage, um Erprobung und Anwendung diskutierter Ansätze und Technologien beziehungsweise eine Rolle bei der Bewältigung des Klimawandels zu  bewerten. Die Forschung habe allerdings grundlegende Risiken aufgedeckt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3149) auf eine Kleine Anfrage (19/2586) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

CO2 – Montage © Solarify

Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Definition von Geo- beziehungsweise Climate Engineering die Bundesregierung verwende, welche Risiken für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität bestehen würden, sowie welche Gefahren für Frieden und Menschenrechte die Bundesregierung bei der Anwendung des Geoengineering sehe.

Definition der Bundesregierung: „Geoengineering ist ein inhaltlich breiterer Begriff, der auch großangelegte Maßnahmen umfasst, die nicht auf eine Beeinflussung des Klimas zielen. Unter Climate Engineering (CE) werden gezielte großskalige, technische Eingriffe in das Klimasystem der Erde zusammengefasst. Die Bundesregierung unterscheidet zwischen Technologien zur ursächlichen Rückführung des menschengemachten Klimawandels einerseits und Technologien zu seiner symptomatischen Kompensation andererseits. Die erste Gruppe umfasst Methoden der Entnahme von Treibhausgasen – zuvorderst Kohlenstoffdioxid (CO2) – aus der Atmosphäre. Sie werden daher als Greenhouse Gas Removal (GGR) oder – im Falle der Beschränkung auf CO2 – als Carbon Dioxide Removal (CDR) bezeichnet. Die Technologien der zweiten Gruppe werden unter Solar Radiation Management (SRM) subsumiert. Sie zielen darauf ab, die globale Strahlungsbilanz und damit die globale Temperatur technologisch direkt zu beeinflussen. Der Begriff CE fasst damit ein sehr breites Spektrum technologischer Ansätze zusammen, die sich auch innerhalb der beiden oben genannten Gruppen substantiell unterscheiden.

Die Bundesregierung setze vor diesem Hintergrund in ihrer nationalen und internationalen Klimapolitik auf die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Erhalt und die Verbesserung der natürlichen Senkenleistung sowie auf Anpassungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass insbesondere eine summarische Einschätzung von Geoengineering angesichts der vielen Bewertungsdimensionen, des sehr unterschiedlichen Charakters und der vielfach noch ungeprüften Annahmen hinsichtlich der Realisierbarkeit einzelner unter CE subsumierter Methoden als nicht zielführend erscheine. Vorliegende Studien basierten in der Regel auf Modellannahmen und böten erste Einschätzungen zu grundlegenden, teils erheblichen Risiken verschiedener, dem CE zugeordneten Technologieansätzen. Die Studien zeigten zudem, dass bei der Bewertung von Risiken auch Aspekte wie Machbarkeit, Wirksamkeit, Akzeptanz, Kosten, internationale Abstimmung (Governance) sowie ethische und rechtliche Fragen differenziert betrachtet werden müssten. Insgesamt würden die Studien zu all diesen Aspekten noch einen erheblichen Forschungsbedarf aufweisen.

Forschungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf das gesamte Spektrum der unter CE diskutierten Ansätze und Technologien. Wegen der Unterschiede zwischen den einzelnen Ansätzen und Technologien sei es wichtig, dass hierbei eine differenzierte Betrachtung stattfinde. Die Forschung sollte geeignet sein, die Bewertungskompetenz in Bezug auf Potenzial und Umsetzbarkeit, Risiken sowie Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitszielen und komplexen und weitreichenden Wirkungszusammenhängen im Erd- und Klimasystem zu erhöhen. Um hier zu angemessenen Bewertungen zu kommen, sollte die Forschung inhaltlich und disziplinär übergreifend angelegt sein und gleichermaßen naturwissenschaftliche, technische wie auch gesellschaftliche, politische, ethische, ökonomische und rechtliche Fragestellungen aufgreifen. (hib/ROL)

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