EU-Strommarkt soll Redispatch verringern und EE stärken

Veränderungen von Einspeisemanagementmengen und Redispatchkosten erwartet?

  1. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Redispatchkosten (§ 13.1 EnWG) durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt- Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?
  2. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich die Einspeisemanagementmengen in Schleswig-Holstein durch den zusätzlichen grenzüberschreitenden Handel an der deutsch-dänischen Grenze nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt-Verordnung verändern werden, und falls nein, warum nicht?

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen keine gesonderten Schätzungen für den Handel an einzelnen Grenzen vor. Die Effekte der Grenzöffnung sind komplex und können kaum dem Handel an einer Grenze „zugerechnet“ werden. Die Einspeisemanagementmengen und die Redispatchkosten hängen von vielen verschiedenen Parametern ab, u. a. davon, durch welche Maßnahmen die Engpässe gelöst werden. Derzeit werden die Engpässe in Schleswig-Holstein, die durch den höheren Handel mit Dänemark entstehen, durch Countertrading-Maßnahmen (d. h. Gegengeschäften entgegen der Handelsrichtung) gelöst. In diesem Fall kann vollständig auf Einspeisemanagement verzichtet werden.

  1. Liegt der Bundesregierung eine Abschätzung vor, wie sich bei Inbetriebnahme des Lückenschlusses der Westküstenleitung nach Endrup, Dänemark, die Öffnung der Grenzkuppelstelle nach Inkrafttreten der EU-Strommarkt- Verordnung auf den Betrieb der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein auswirken wird, insbesondere in Bezug auf die Einspeisemanagementschaltungen in Nordfriesland, und falls nein, warum nicht?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Eine Abschätzung, wie sich die Inbetriebnahme auf Einspeisemanagementmaßnahmen in Nordfriesland auswirkt, wurde nicht vorgenommen. Die Entscheidung zum Bau dieser Leitung wurde vor Aufnahme der Verhandlung über die EU-Strommarkt-Verordnung getroffen.

  1. Sind der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten nach § 13 EnWG bekannt, die durch den gleichzeitigen Import und Export von Strom (Transit), sprich einer Folge des künstlich einheitlich gehaltenen Marktgebietes, entstehen? Transite sind ein normales Phänomen des Strommarktes, das unabhängig von der Größe der Gebotszone regelmäßig auftreten. Sie treten immer dann auf, wenn ein Land zwischen einem Marktgebiet mit niedrigerem Strompreis und einem Marktgebiet mit höherem Strompreis liegt.

Maßnahmen nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes haben in der Regel viele verschiedene Ursachen und können nicht eindeutig dem Handel zugeordnet werden. Daher liegen der Bundesregierung zu dieser Frage keine Zahlen vor.

  1. Um wie viel würden sich Redispatchmengen und Abregelmengen reduzieren, wenn es gelänge, ein Drittel der heute wegen der n-1-Sicherheit nicht genutzten Leitungen zu nutzen?

Eine Abkehr oder Umstellung des n-1-Prinzips stellt einen „Prämissenwechsel in der Netzführung“ dar und ist nicht Stand der Technik. Die Übertragungsnetzbetreiber sind mit der Genehmigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 aber verpflichtet worden, bei Erstellung des Netzentwicklungsplans neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind zudem von den Übertragungsnetzbetreibern zu bewerten. Unabhängig von den notwendigen Änderungen zur Umstellung des n-1-Prinzips ist es nicht pauschal möglich, Änderungen im Redispatch und in den Abregelmengen deutschlandweit zu bestimmen. Der notwendige Einsatz von Redispatch und Einspeisemanagement zur Einhaltung der Systemsicherheit ist abhängig von der zeitlichen Situation der Einspeisung und Lasten sowie den sich daraus ergebenden regionalen Unterschieden der Leitungsauslastungen. Zur Berechnung wären umfangreiche Netz- und Redispatchberechnungen eine notwendige Bedingung. Zusätzlich wäre es von zentraler Bedeutung, den genauen Mechanismus zu kennen, mit dem das n-1-Prinzip umgestellt würde. Da sich dieser Mechanismus derzeit noch nicht absehen lässt, wären alle derzeitigen Berechnungsergebnisse rein spekulativ.

Folgt: Wie Redispatch- und Abregelmengen in Zukunft reduzieren?