EU-Strommarkt soll Redispatch verringern und EE stärken

Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen

Um Ausgestaltung und Folgen eines grenzüberschreitenden europäischen Stromnetz-Managements geht es in der Antwort (19/3338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Darin äußert sich die Bundesregierung zu den europäischen Plänen für Interkonnektoren (Grenzübergänge) von Stromnetzen und das Zusammenspiel fossiler mit Erneuerbaren Energiequellen.

Stromnetz und Windgenerator bei Pfalzfeld, RLP – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, machten die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement (solarify.eu/einspeisemanagement) 2017 immerhin gut zwei Prozent der Stromsystemkosten aus. „Dispatch“ bezeichnet die Einsatzplanung von Kraftwerken durch den Kraftwerksbetreiber, „Redispatch“ die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Geheiß der Übertragungsnetzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen. Für die Redispatchkosten (2017: 1,4 Mrd. Euro – siehe: solarify.eu/redispatchkosten-stiegen-2017-auf-14-mrd) müssen die Stromverbraucher aufkommen.

Wie viel zusätzliches Kohlendioxid infolge des Redispatch ausgestoßen wird, kann die Bundesregierung nicht sagen. Denn eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht trennscharf für die einzelnen Energieträger darstellbar seien. Die Bundesregierung erwartet von neuen EU-weiten Regelungen, dass sich der grenzüberschreitende Redispatch verbessert und sich positiv auf die vermehrte Nutzung Erneuerbarer Energiequellen auswirkt. (nach hib/PEZ)

Originalwortlaut:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3338 – 19. Wahlperiode – 06.07.2018
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Engpassmanagement im Stromnetz – Auswirkungen auf Verbraucher und Klimaschutz“

Vorbemerkung der Fragesteller: Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland verzögert sich, Netzengpässe werden als Argument angeführt, den weiteren Ausbau zu verzögern. Die Kosten für Netzengpassmanagement werden den erneuerbaren Energien zugeschrieben – auch da, wo die Kosten tatsächlich zum Beispiel am Festhalten an der einheitlichen Preiszone liegen. Am 30.11.2016 hat die EU-Kommission das Legislativpaket „Saubere Energien für alle Europäer“ vorgestellt. Bestandteil des Pakets ist die Strommarktverordnung, in welcher im dritten Kapitel der Netzzugang und das Engpassmanagement behandelt werden. Am 18.12.2017 wurde im Rahmen eines Gesamtkompromisses eine Verständigung erzielt. Das Strommarkt-Dossier (Strommarkt-Richtlinie, Strommarkt-Verordnung, Risikovorsorge-Verordnung und ACER-Verordnung – ACER= Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) soll nun im zweiten Halbjahr unter der österreichischen Präsidentschaft verhandelt werden. Die Strommarkt-Verordnung ist nach Abschluss direkt geltendes Recht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1602, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16.). Parallel hat eine europäische Expertengruppe zur Verbesserung der Interkonnektivität im Stromsektor im November 2017 festgestellt, dass erstens der europäische Strommarkt besser verbunden werden muss und bestehende Strukturen besser genutzt werden sollen, und zweitens neue Interkonnektoren gebaut werden sollen, nachdem diese einer sozial-ökonomischen und ökologischen Kostennutzenanalyse unterzogen wurden (vgl. ec.europa.eu/report_expert_group_on_electricity_interconnection_targets).

  1. Wie viele Prozent der gesamten Stromkosten für Endverbraucher abzgl. der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer (oder einem anderen sinnvoll erscheinenden Indikator für Endverbraucherkosten) sind Redispatchkosten und Abregelkosten nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG?

Gemäß der Studie „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betragen die Stromsystemkosten, welche letztlich über die Stromverbraucher refinanziert werden, rund 60 Mrd. Euro pro Jahr. Die Kosten für Redispatch im Jahr 2017 beliefen sich laut Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen (Gesamtjahr und 4. Quartal 2017) auf ca. 837 Mio. Euro, für Einspeisemanagement auf ca. 610 Mio. Euro. Damit würden die Redispatch- und Einspeisemanagementkosten gut 2 Prozent der Stromsystemkosten betragen.

  1. Liegen der Bundesregierungen Informationen vor, wie viel zusätzliche CO2– Emissionen durch Redispatchmaßnahmen und Einsmannschaltungen (§ 13.1 und § 13.2 EnWG) verursacht werden?

Auf der anderen Seite erfolgt durch Redispatchmaßnahmen eine CO2-Minderung, wenn entsprechende Kraftwerke heruntergefahren werden. Für inländische Kraftwerke liegen Daten für diese durchgeführten Redispatchmaßnahmen energieträgerscharf vor. Jedoch ist eine vollständige CO2-Bilanz nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar sind. Es liegen zudem keine konkreten Informationen darüber vor, welche Energieträger im Zuge des energetisch-bilanziellen Ausgleichs anstelle der abgeregelten EEG-Anlagen einspeisen. Dieser Ausgleich wird derzeit faktisch über die Bilanzkreisverantwortlichen selbst über kurzfristige Intraday-Handelsgeschäfte oder Ausgleichsenergie vorgenommen. In der Summe verbessern zusätzliche Erneuerbare-Energien-Anlagen die CO2-Bilanz jedoch selbst dann, wenn sie gelegentlich für Einseisemanagement eingesetzt werden.

Folgt: Kann Importstrom deutschen Grünstrom verdrängen?