EU-Strommarkt soll Redispatch verringern und EE stärken

Wie Redispatch- und Abregelmengen in Zukunft reduzieren?

  1. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um die Redispatchmengen und Abregelmengen in Zukunft zu reduzieren?

Eine zentrale Maßnahme zur Integration der erneuerbaren Energien, zur Reduzierung des Redispatch und der Abregelmengen ist der Netzausbau. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung einen ambitionierten Maßnahmenplan zur Optimierung der Bestandsnetze und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze erarbeiten sowie einen Vorschlag für die Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes vorlegen.

  1. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass, wie durch die Digitalisierung möglich geworden, für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie und Blindleistungsbereitstellung künftig mehr Akteure für eine günstigere Bereitstellung gewonnen werden?

Die Bundesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Systemdienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dadurch soll die Systemstabilität auch bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien gewährleistet werden. Systemdienstleistungen sollen technisch und volkswirtschaftlich effizient erbracht werden. Dafür sollen verschiedene Alternativen für die Erbringung von Systemdienstleistungen mit ihren Vor- und Nachteilen sowie ihren technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit auch die Beschaffung von Blindleistung überprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Kommission zur zukünftigen Beschaffung von Blindleistung berufen, die ihre Arbeit im September 2018 aufnimmt. Die Kommission ist beauftragt, verschiedene Modelle zur Beschaffung von Blindleistung vorzuschlagen. Diese sollen anschließend weiter wissenschaftlich untersucht werden. In diesem Rahmen wird auch darüber zu diskutieren sein, ob und wie weitere Akteure (z. B. Verbrauchsanlagen) zur Bereitstellung von Blindleistung beitragen können. Im Bereich Regelenergie hat die Bundesnetzagentur vor einem Jahr neue Festlegungen zur Sekundärregelleistung und Minutenreserve getroffen. Mit diesen Festlegungen wurde der Zugang zu den Regelenergiemärkten erleichtert, unter anderem durch kürzere Vorlaufzeiten bei der Beschaffung.

  1. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auch regionale Märkte für Systemdienstleistungen möglich werden, um zum Beispiel die vor dem Netzengpass laufenden Kohlekraftwerke temporär abzuschalten?

Die Erbringung von Systemdienstleistungen erfolgt bisher im Wesentlichen aus konventionellen Kraftwerken. Aktuell ist für den sicheren Systembetrieb situationsabhängig ein Mindestumfang an Kraftwerken (Mindesterzeugung) mit bestimmten Eigenschaften zur Erbringung von Systemdienstleistungen erforderlich (3 bis 5 GW), der wiederum einen technisch notwendigen konventionellen Kraftwerksbetrieb bedingt. Dieser Bedarf kann zukünftig auch von anderen Quellen erbracht werden (z. B. erneuerbaren Energien, Lasten oder Netzbetriebsmittel). Für jede der Systemdienstleistungen muss geprüft werden, wie eine möglichst kosteneffektive Beschaffung organisiert werden kann. Der aktuelle Entwurf der Strommarktrichtlinie sieht vor, dass Systemdienstleistungen zukünftig transparent, nicht-diskriminierend und auf marktlicher Basis beschafft werden müssen, wenn nicht eine Kosten-Nutzen-Analyse dagegen spricht. Im Rahmen von SINTEG untersuchen verschiedene Vorhaben die technische und organisatorische Machbarkeit einer regionalen Beschaffung von Systemdienstleistungen (insb. regionale Märkte für den stabilen Netzbetrieb bei hohem Aufkommen an erneuerbarer Erzeugung) vor bzw. hinter einem Netzengpass. Die Vorhaben sind noch im Anfangsstadium, so dass sich derzeit keine Aussage dazu treffen lässt, ob eine solche Option umgesetzt werden kann oder volkswirtschaftlich sinnvoll ist.

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