Neues Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung

Londoner Protokoll geändert

Das um Regelungen zum marinen Geo-Engineering ergänzte Londoner Protokoll soll ratifiziert werden – sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4462) vor. Der Entwurf soll gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen Vorgaben in deutsches Recht (19/4463 – s.u.) im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.

Londoner Protokoll von 1996 – Logo

Die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen hatten sich im Oktober 2013 auf international verbindliche Regeln zum marinen Geo-Engineering verständigt. Laut Begründung des Gesetzentwurfes treten die Änderungen der betreffenden Entschließung LP.4(8) 60 Tage nach Ratifikation durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft.

[note Das Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen novellierte das London-Übereinkommen von 1972. Aus der allgemeinen Erlaubnis zur Müllentsorgung auf See mit Verbotsmöglichkeit wird durch die neuen Bestimmungen ein allgemeines Verbot mit begrenzten Ausnahmen. Auf deutsche Initiative wurde überdies ein generelles weltweites Verbot der Abfallverbrennung auf See erreicht, das ausnahmslos gilt. Nicht von dem Übereinkommen erfasst sind bestimmte Abfälle, wie z. B. Fischereiabfälle, Schiffe, Plattformen und sonstige auf See errichtete Bauwerke.]

Regelung zum marinen Geo-Engineering

Mit Änderungen im Hohe-See-Einbringungs- sowie im Wasserhaushaltsgesetz will die Bundesregierung in einem ein Gesetzentwurf (19/4463) das um neue Regeln zum marinen Geo-Engineering ergänzte Londoner Protokoll in deutsches Recht umsetzen. Im Hohe-See-Einbringungsgesetz soll laut Entwurf unter anderem ein Erlaubnisvorbehalt für sogenanntes marines Geo-Engineering geschaffen werden. Ein Anwendungsfeld der Technologie, die sogenannte Meeresdüngung, wird in der Möglichkeit gesehen, durch gezieltes Algenwachstum natürlich CO2-Senken zu schaffen. In der Begründung sagt die Bundesregierung, dass die „tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme“ noch nicht belegt sei und „schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können“. Die gesetzliche Regelung werde daher „im Sinne des Vorsorgeansatzes und im Geiste der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitszielen geschaffen“. (Nach: hib/SCR)

[note Solarify meint: Und was ist mit der katastrophalen Vermüllung der Weltmeere mit Plastik und Mikroplastik?]

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