EU in eigener Sache: Energieunion – von der Vision zur Realität

Kommission setzt Strategie für Energieunion um – Ziel: erschwingliche, sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie für alle Europäer

Der am 09.04.2019 angenommene vierte Bericht zur Lage der Energieunion zeigt einer Medienmitteilung aus Brüssel zufolge, dass die Kommission ihre Vision einer Strategie für die Energieunion in die Tat umgesetzt hat, sodass nun alle Zugang zu erschwinglicher, sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Energie haben werden. Europa nehme bei der Bekämpfung des Klimawandels bereits heute weltweit eine Vorreiterrolle ein.

Nachhaltige Energie für alle Europäer – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Mit ihren in den vergangenen fünf Jahren umgesetzten Maßnahmen habe die EU sich gut aufgestellt, um die Energiewende vollumfänglich zu bewerkstelligen und gleichzeitig die damit einhergehenden wirtschaftlichen Chancen zu nutzen, Wachstum und Arbeitsplätze sowie eine gesündere Umwelt für die Verbraucher zu schaffen. Mit der Energieunion werde nicht nur die europäische Energie- und Klimapolitik modernisiert, sondern auch die Umstellung auf saubere Energie in den Schlüsselsektoren der europäischen Wirtschaft im Einklang mit den Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sozial verträglichen Übergangs gefördert. Der Aufbau einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klima- und Energiepolitik sei eine der politischen Prioritäten der Juncker-Kommission gewesen.

Heute, nach erfolgreicher Umsetzung dessen, was im Jahr 2014 lediglich eine Vision einer geeinten, vernetzten, sicheren und nachhaltigen Energieunion war, zieht die Kommission Bilanz: Dem Bericht sind zwei Dokumente beigefügt, aus denen die Fortschritte in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz hervorgehen. Parallel dazu legt die Kommission einen Bericht über die Umsetzung des strategischen Aktionsplans für Batterien und eine Mitteilung über eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU vor. Mit der Energieunion sei der Energiebinnenmarkt gestärkt und die Energieversorgungssicherheit der EU erhöht worden, indem in neue intelligente (auch grenzübergreifende) Infrastrukturen investiert, eine hochmoderne Marktgestaltung geschaffen und ein auf Solidarität basierender Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt worden sei, um auf wirksamere und effizientere Weise auf potenzielle Krisen reagieren zu können.

Wie die Kommission unlängst in ihrer Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle“ betont hat, erfordert die Energiewende einen umfassenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, an dem sich alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft beteiligen, damit der Übergang zu Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Im Rahmen der Energieunion schlägt Europa den richtigen Weg ein, um die eigene Wirtschaft wohlhabend, modern, wettbewerbsfähig und klimaneutral zu gestalten.

Die Juncker-Kommission hat einen neuen Rechtsrahmen für die Energieunion geschaffen. Mit dem aktualisierten Rechtsrahmen konnte die EU ihre Führungsrolle beim Klimaschutz aufrechterhalten, indem sie sich für eine Reihe energiebezogener Sektoren noch ehrgeizigere Ziele für 2030 gesetzt hat, von anspruchsvolleren Vorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz bis hin zu Zielvorgaben für die Emissionen von Pkw, leichten Nutzfahrzeugen und Lkw.

Zusätzlich zu dem neuen Rechtsrahmen hat die Kommission einen geeigneten Handlungsrahmen mit unterstützenden Maßnahmen geschaffen, damit der Wandel für die europäischen Unternehmen, Regionen und Städte reibungslos verläuft. Eine Reihe gezielter Initiativen soll gewährleisten, dass alle Regionen und alle Bürgerinnen und Bürger von der Energiewende gleichermaßen profitieren. Eine dieser Initiativen ist die Europäische Batterie-Allianz.

Die europäische Batterieindustrie wurde im Rahmen einer gestärkten Strategie für die Industriepolitik als Wertschöpfungskette von strategischer Bedeutung für die EU identifiziert. Dem Bericht über die Energieunion liegt ein gesonderter Bericht zur Umsetzung des strategischen Aktionsplans für Batterien bei.

In einer heute veröffentlichten zweiten Mitteilung wird eine Stärkung der demokratischen Rechenschaftsplicht des Entscheidungsprozesses im Rahmen des Euratom-Vertrags gefordert. Die Europäische Kommission wird eine hochrangige Sachverständigengruppe einsetzen, deren Aufgabe es sein wird, den Sachstand hinsichtlich des Euratom-Vertrags zu bewerten und dabei zu prüfen, wie auf der Grundlage des geltenden Vertrags die demokratische Rechenschaftspflicht verbessert werden kann.

In derselben Mitteilung ersucht die Kommission das Europäische Parlament und den Rat, Überlegungen darüber anzustellen, wie die Energiebesteuerung besser zu den energie- und klimapolitischen Zielen der EU beitragen könnte und wie eine Beschlussfassung der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit dazu beitragen könnte, Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen. Dieser Arbeitsbereich basiert auf dem Konzept der Kommission für einen schrittweisen Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in allen Bereichen der Besteuerung, das erstmals im Januar veröffentlicht wurde.

->Quellen und Dokumente: