Kernkraftwerken fehlt grenzüberschreitende UVP

Viele AKW laufen ohne ausreichende Genehmigung

Zahlreiche Kernkraftwerke in der EU und ihren Nachbarstaaten sind ohne gültige Genehmigung am Netz. Die Bundesregierung zeigt sich ahnungslos, hat „keine genaue Kenntnis darüber, ‚welche europäischen Anlagen derzeit ohne (grenzüberschreitende) UVP betrieben würden'“, berichtete der SPIEGEL am 16.08.2019 aus einer Untersuchung der Atomexpertin und Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl.

Mindestens 18 Atomkraftwerke in der Europäischen Union (EU) werden demnach ohne die notwendige grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betrieben. Sie könnten womöglich durch Klagen gezwungen werden, vom Netz zu gehen. Auch nach Ansicht der vom SPIEGEL zitierten Expertin Dörte Fouquet von der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held müssten die ohne UVP genehmigten Meiler um Klagefall stillgelegt werden. Zumindest müssten die Genehmigungen nachgeholt werden.

18 Kernkraftwerken fehlt grenzüberschreitende UVP – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Vor wenigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof die Laufzeitverlängerung von zwei belgischen Atomreaktoren für rechtswidrig erklärt. Die Zulassungsbehörde hatte es versäumt, bei einer genehmigten Laufzeitverlängerung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen.

Erst am 29.07.2019 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Laufzeitverlängerung von zwei belgischen Atomreaktoren für rechtswidrig erklärt. Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der AKW Doel 1 und Doel 2 war ohne die erforderlichen vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen erlassen worden. Zwei belgische Vereinigungen, Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen, die sich für den Schutz der Umwelt und des Lebensumfeldes einsetzen, hatten sich juristisch gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerungder beiden Reaktoren zur Wehr gesetzt, weil die Verlängerung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen worden war.

Aus der EuGH-Pressemitteilung zu Doel 1 + 2 vom 29.07.2019 – Urteil in der Rechtssache C-411/17
„Was die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt betrifft, muss dieses Projekt nach Auffassung des Gerichtshofs so angesehen werden, dass es hinsichtlich der Gefahren für die Umwelt ein Ausmaß hat, das dem der Erstinbetriebnahme dieser Kraftwerke vergleichbar ist. Folglich muss ein solches Projekt zwingend einer Prüfung in Bezug auf seine Auswirkungen auf die Umwelt gemäß der UVP-Richtlinie unterzogen werden. Da zudem die Kraftwerke Doel 1 und Doel 2 in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze gelegen sind, muss ein solches Projekt auch einem grenzüberschreitenden Prüfungsverfahren nach dieser Richtlinie unterzogen werden. Diese Prüfung musste vor dem Erlass des Gesetzes, mit dem die Laufzeit der betreffenden Kraftwerke verlängert wird, stattfinden; insoweit spielt es keine Rolle, dass für die Wiederinbetriebnahme eines der Kraftwerke die Erteilung einer Genehmigung durch die Verwaltung erforderlich ist.“

Dieser Sachverhalt trifft Recherchen der Grünen zufolge nicht nur für die belgischen Meiler zu. Viele AKW stehen in der Kritik, weil sie das von den Herstellern selbst angegebene Betriebsalter von 40 Jahren überschritten haben oder kurz davor stehen. Die Bundesregierung antwortete auf Anfrage der Grünen, bei dem für diese Untersuchungen zuständigen UN-Komitee liefen sechs Verfahren mit insgesamt 23 Atomreaktoren, die ohne UVP in Europa zugelassen worden seien, so die Antwort. Die Grüne Kotting-Uhl fordert von der Bundes­regierung, auf ein „Ende des rechtswidrigen AKW-Betriebs“ zu drängen.

Greenpeace-Atom-Experte Heinz Smital reagierte empört: „Jeder kleine Elektroroller ohne Zulassung wird von den Behörden sofort von der Straße geholt und die Fahrenden zur Verantwortung gezogen. Gleichzeitig werden Hochrisikoanlagen wie Atomkraftwerke ohne gültige Genehmigung betrieben. Das ist ein Skandal – ebenso, dass die deutsche Bundesregierung hier untätig ist. Die Bevölkerung braucht dringend Klarheit darüber, um welche Anlagen es sich konkret handelt. Außerdem fordert Greenpeace die sofortige Stilllegung aller Reaktoren, die ohne die vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen am Netz sind.”

Briefe an Ministerin Schulze und Bundesbehörden: „Exportstopp jetzt“

In drei Briefen an Bundesumweltministerin Svenja Schulze, an den Präsidenten des BAFA, Torsten Safarik, sowie an den Präsidenten des BfE, Wolfram König, fordern die Anti-Atomkraft-Initiativen, der BBU sowie IPPNW einen sofortigen Exportstopp für Brennelemente aus Lingen und angereichertes Uran aus Gronau für die beiden belgischen Reaktoren sowie für alle Reaktoren, die in einer ähnlichen juristischen Lage sind. Zudem verlangen sie Auskunft über weitere geplante Exporte von Kernbrennstoffen von Lingen und Gronau nach Belgien.

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