Jänschwalde-Stopp rückt näher

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.08.2019 die Einwände der Deutschen Umwelthilfe und Grünen Liga gegen den Tagebau Jänschwalde bestätigt. Der Tagebau darf voraussichtlich ab dem 01.09.2019 nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen. Der Antrag auf Fristverlängerung der Betreibergesellschaft LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus ist laut einer DUH-Medienmitteilung ein „Offenbarungseid für katastrophale Planung“, so die Antragssteller. Der BEE erkennt „erhöhten Handlungsdruck für Energiewende“.

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung

Kohleverstromung – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.08.2019 die Einwände der Deutschen Umwelthilfe und Grünen Liga gegen den Tagebau Jänschwalde bestätigt. Der Tagebau darf voraussichtlich ab dem 01.09.2019 nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen. Der Antrag auf Fristverlängerung der Betreibergesellschaft LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus ist laut einer DUH-Medienmitteilung ein „Offenbarungseid für katastrophale Planung“, so die Antragssteller. Der BEE erkennt „erhöhten Handlungsdruck für Energiewende“.

Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und Grüner Liga, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.

Alle Beschwerden richteten sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus im Eilverfahren vom 27.06.2019. Dieser stellte zwar fest, dass die Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig ist und gab DUH und Grüner Liga damit recht. Das VG Cottbus ließ den Stopp des Tagebaus jedoch nicht sofort zu. Den zweimonatigen Aufschub begründete das Gericht damit, dass ein sofortiger Stopp zu rechtswidrigen und sicherheitsrelevanten Zuständen führen würde, die das LBGR zunächst noch zu beseitigen habe. Auch das OVG bestätigte den Aufschub nun.

„Offenbarungseid“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH weiter: „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist. Der gestern offiziell eingereichte Antrag beim VG Cottbus, die Abgabefrist vom 31. August bis Ende November zu verlängern, ist deshalb ein Offenbarungseid der katastrophalen Planung der LEAG. Sie beantragt damit, auch weiterhin auf rechtswidriger Grundlage den Tagebau fortführen zu dürfen. Damit vernachlässigt sie grob ihre Vorsorgepflicht zur recht- und ordnungsgemäßen Führung eines Tagebaus.“

Ob der Tagebau Jänschwalde ab 01.09.2019 im Sicherheitsbetrieb laufen wird, muss das VG Cottbus vor dem Hintergrund des gestern eingereichten Antrags der LEAG zur Fristverlängerung für die überfälligen Unterlagen zur Prüfung der naturschutzrechtlichen Verträglichkeit noch entscheiden.

BEE: Ausstieg aus Verstromung der Braunkohle erfordert schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien

BEE-Präsidentin Simone Peter erkennt erhöhten Handlungsdruck für Energiewende: „Die nicht mehr anfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Stopp des Tagesbaus Jänschwalde ist ein Weckruf, denn es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Tagebaue rechtlich auf wackligen Füßen stehen. Schon der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hatte deutlich hervorgehoben, dass Kohleausstieg und starker Zubau Erneuerbare Energien Hand in Hand gehen müssen. Nun wird der schnelle und dynamische Ausbau der Erneuerbaren Energien noch einmal dringlicher. Die Politik steht unter deutlichem Handlungsdruck. Deshalb muss am 5. September das Windkraftgespräch bei Minister Altmaier greifbare und überprüfbare Ergebnisse bringen, deshalb muss der überkommene 52 GW-Deckel bei der Photovoltaik sofort weg und auch die flexibel einsetzbaren Quellen Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie brauchen Perspektiven im Erneuerbaren-Energiemix. Die Zeit des politischen Nichtstuns ist vorbei!“

Update (30.08.2019 – DUH): Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 30.08.2019 den Antrag der LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27.06.2019 abzuändern. Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30.11.2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten. Nun muss die LEAG ab 01.09.2019 den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der Kohleförderung gewährleistet.

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