Klimapaket: große Gestaltungsaufgabe für Gesetzgebung

dena-Analyse zeigt für alle 66 Maßnahmen, welche Gesetze, Verordnungen und Normen geändert werden müssen

Die von der Bundesregierung verabschiedeten „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ stellen hohe Anforderungen an Politik und Gesetzgebung. Das zeigt eine erste Analyse, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Unterstützung der Energie- und Infrastrukturkanzlei Becker Büttner Held (BBH) erarbeitet hat. Darin wird für alle 66 Maßnahmen des Klimapakets erläutert, welche Gesetze, Verordnungen und Normen geändert werden müssen.

dena-Analyse – Titel © Deutsche Energie-Agentur

In vielen Fällen werde deutlich, heißt es, dass die Maßnahmen mit komplexen legislativen Verfahren verbunden seien und umfangreiche politische Abstimmungen erforderten. Rund ein Viertel der Maßnahmen müssten zum Beispiel auch durch den Bundesrat. Umso wichtiger sei es nach Einschätzung der dena, die Aufgaben unverzüglich anzugehen und die dafür nötigen Abstimmungsprozesse auf den Weg zu bringen.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Die Tragweite des Klimapakets ist groß – größer, als in der bisherigen Debatte wahrgenommen wird. Das zeigt sich umso deutlicher, wenn man sich vor Augen hält, wie die politischen Beschlüsse in verbindliche legislative Vorgaben zu übersetzen sind. Um diese gesetzgeberische Herausforderung zu meistern, braucht es Konzentration und Verhandlungsbereitschaft auf allen Ebenen – in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, in Parteien und Verbänden, in Ländern und Kommunen. Die Herausforderung birgt aber auch eine große Chance: die Chance, die Maßnahmen optimal für Klimaschutz, Verbraucher und Wirtschaftlichkeit auszugestalten und den gesamtgesellschaftlichen Dialog über Energiewende und Klimaschutz zu stärken. Dabei können einige Maßnahmen sicherlich noch stärker an die ambitionierten Klimaziele für das Jahr 2030 und darüber hinaus angepasst werden.“

Manche Punkte lassen sich laut dena-Analyse verhältnismäßig leicht umsetzen, etwa die Verbesserung der Energieberatung im Gebäudebereich, die CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer oder die Streichung des Ausbaudeckels für Photovoltaik. Komplex werde es dagegen nicht nur bei großen neuen Vorhaben wie der Einführung der CO2-Bepreisung, dem Ausstieg aus der Kohleverstromung oder der Entwicklung strombasierter Kraftstoffe. Selbst eine seit langem bekannte und von vielen unterstützte Maßnahme wie die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung sei sowohl juristisch als auch in der Abstimmung anspruchsvoll, so die Einschätzung der dena.

->Quelle:  dena.de/dena-klimapaket-ist-grosse-gestaltungsaufgabe-fuer-gesetzgebung/