Grüne legen Gesetzentwurf zu Solardeckel vor

„…um absehbaren Markteinbruch abzuwenden…“

Die Bündnis-Grünen im Bundestag haben einen eigenen Gesetzentwurf (19/17137) über ein Ende des Solardeckels vorgelegt – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Darin halten die Abgeordneten daran fest, der Deckel müsse gestrichen werden. „Um den absehbaren Markteinbruch bei der Neu-Installation von Photovoltaik im Segment bis 750 kWp abzuwenden, soll der 52 GW-Deckel vor dessen Erreichen ersatzlos gestrichen werden“, erklären die Abgeordneten.

PV-Feld in MIttelfranken - Foto © Agentur Zukunft für Solarify

PV-Feld in MIttelfranken – Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Dies habe zur Folge, dass die bereits geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unverändert weiter gelten, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ weiter. (hib/PEZ)

Begründung des Entwurfs: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, dass bei Erreichen eines bundesweiten Ausbaustands von 52 GW installierter Photovoltaik-Leistung die anzulegenden Werte nach § 48 EEG für nicht-ausschreibungsgebundene Solarenergie auf null reduziert werden. Dieser 52 GW-Deckel beendet damit effektiv die EEG-Vergütung für Solarenergie im Segment bis 750 kWp, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Für eine sonstige Direktvermarktung nach dem EEG sind jedoch gerade kleine Photovoltaik-Anlagen wenig geeignet. Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in dem genannten Segment bleibt so nur noch die Eigenstromnutzung als Betriebsmodell. Eigenstromnutzung wiederum ist im EEG ebenfalls stark begrenzt. Ende Juni 2019 waren in Deutschland bereits 48 GW Photovoltaik-Leistung installiert, so dass der 52 GW-Deckel schon 2020 erreicht werden könnte. Der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen im genannten Segment droht bei Erreichen des 52 GW-Deckels aus Ermangelung einer Vergütungsperspektive aus dem EEG einzubrechen. Das zu erwartende Erreichen des 52 GW-Deckels gefährdet bereits begonnene Planungen, sowie das Geschäftsmodell von zahlreichen, vor allem mittelständischen Solar-Installateuren und Projektentwickler, der Komponentenhersteller und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Eingeführt wurde der 52 GW-Deckel, um die Kosten des Solarenergie-Zubaus, gewälzt über die EEG-Umlage, zu begrenzen. Diese Zielsetzung wurde bereits erreicht, da die Kosten für neue Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind. Die Vergütungssätze wurden kontinuierlich an diese Entwicklung angepasst und werden auch zukünftig weiter angepasst.

Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 die Streichung des Deckels zwar angekündigt, bisher jedoch keine Gesetzentwurf vorgelegt. Ein mit diesem Entwurf wortgleicher Gesetzentwurf des Bundesrates liegt seit November auf Drucksachennummer 19/15275 vor. Die Regierungsfraktionen verweigern bisher die Befassung im Bundestag.

Um den absehbaren Markteinbruch bei der Neu-Installation von Photovoltaik im Segment bis 750 kWp abzuwenden, soll der 52 GW-Deckel vor dessen Erreichung ersatzlos gestrichen werden. Dies hat zur Folge, dass die bereits geltenden Regelungen des EEG unverändert weiter gelten und eine Vergütung nach dem EEG für Photovoltaik-Anlagen im Segment bis 750 kWp, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen, weiter in Anspruch genommen werden kann.

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