20 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG weiterhin wichtigster Klimaschutz-Motor

Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes („Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ – EEG) am 25.02.2000 schuf der Bundestag die Grundlage und weltweite Blaupause für die Markteinführung Erneuerbarer Energien. Es wurde am 29.03.2000 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Artikel 1 und 2 traten am 01.03.2000, Artikel 3 mit Wirkung vom 01.01.2000 in Kraft. „Vieles deutet darauf hin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird. In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik. Es mobilisierte die erforderlichen Investitionen, Innovationen und Skaleneffekte, um aus einer teuren Weltraumtechnik in zwei Jahrzehnten die preiswerteste, beliebteste und rund um den Globus am schnellsten ausgebaute Stromquelle zu machen“, würdigte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), die EEG-Verabschiedung.

PV auf Dach des Berliner Futuriums – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Das EEG hat weltweit einen Solarboom entfacht. Seine globale Vorbildfunktion und Durchschlagskraft machten es zu einer Rettungsinsel für das Weltklima und unserer menschlichen Zivilisation“, so Körnig weiter. Nun komme es darauf an, das Energierecht klug weiterzuentwickeln. „Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise. Erfolgt dies weiter nur rudimentär, so müssen Instrumente wie das EEG diese Marktverzerrungen weiter ausgleichen und Erneuerbaren Energien einen fairen Investitionsrahmen bieten. Betreiber und Kunden fossiler und atomarer Kraftwerke tragen nach wie vor nur einen Bruchteil der hohen Klima-, Umwelt- und Gesundheitskosten, die sie verursachen“, kritisierte Körnig.

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Das vor 20 Jahren eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde weltweit rund 100 Mal kopiert und stellt einen echten Exportschlager deutscher Klimaschutzpolitik dar, auf den wir stolz sein können. Damit hat Deutschland maßgeblich zum weltweiten Durchbruch der Erneuerbaren Energien beigetragen, denn global ist Strom aus Erneuerbaren Energien bereits heute schon günstiger als Strom aus konventioneller Erzeugung“, würdigt Dr. den runden Geburtstag. Gleichzeitig ist das Gesetz ein einzigartiger Innovationsmotor, der die Erneuerbaren Energien im Strombereich technologieübergreifend zum Exportschlager machte und dem Standort durch eine verlässliche und saubere Stromerzeugung und eine Vielzahl von Akteuren Wettbewerbsvorteile bringt, die sich in einem internationalen Markt, der verstärkt auf saubere Technologien setzt, behaupten müssen.

Im vergangenen Jahr hätten Erneuerbaren Energien zu 46 Prozent zur Nettostromerzeugung in Deutschland beigetragen; der Solaranteil liege inzwischen bei knapp 10 Prozent. Aufgrund des Ausstiegs aus Atom- und Kohlekraft müsse ihr Anteil in den nächsten Jahren jährlich wachsen. „Wenn wir eine Stromlücke vermeiden wollen und die Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir die Photovoltaik deutlich schneller ausbauen. Aus knapp vier Gigawatt Solarzubau in 2019 müssen in den 20er Jahren durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr werden“, sagte Carsten Körnig unter Berufung auf einschlägige Studien (siehe unten).

„Ein modernes Energierecht sollte die stetig wachsende Rolle Erneuerbaren Energien abbilden. Dazu müssen die Ausbauziele entsprechend erhöht und Marktbarrieren für ein effizientes Zusammenspiel moderner Energiewendetechnologien beseitigt werden“, so Körnig. Gesellschaftsübergreifend hätten sich erst zu Beginn des Monats in einer Repräsentativbefragung drei Viertel der Bevölkerung für eine Fortsetzung der Förderung neuer Solardächer ausgesprochen (siehe Umfrage unten). Drittwichtigste Maßnahme für eine Reform des EEG sei nach Ansicht des BSW die Streichung der EEG-Umlage für die solare Selbst- und Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren. Bis zum Sommer brauche es ferner eine Regelung für die über 100.000 Solarstromanlagen, die nach zwanzig Jahren Betriebsdauer allein im Verlauf der nächsten fünf Jahre keine Einspeisevergütung mehr erhalten werden. Für ihren Weiterbetrieb sei keine hohe Anschlussförderung erforderlich, sondern unbürokratische und barrierearme Angebote für Betreiber, Solaranlagen zu einem fairen Marktwert weiter kostendeckend betreiben zu können und möglichst durch systemdienlich betriebene Speicher und Solartankstellen für E-Autos zu ergänzen.

Hintergrund

Seit Inkrafttreten des EEG sind die Preise schlüsselfertiger Solarstromanlagen um 80 bis 90 Prozent gesunken. Große Solarkraftwerke können heute auch in Deutschland Solarstrom bereits für weniger als 5 Cent pro Kilowattstunde erzeugen. Dementsprechend wirkt sich der weitere Zubau der Photovoltaik kaum noch auf die EEG-Umlage und den Strompreis aus. Die in Deutschland inzwischen installierten 1,8 Millionen Solarstromanlagen haben eine Gesamtleistung von rund 50 Gigawatt und deckten 2019 rund 9 Prozent des inländischen Strombedarfs.

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