Ab Januar kostet Tonne CO2 25 Euro

Kabinettsbeschluss

Ab Januar 2021 wird in Deutschland die Tonne CO in allen Sektoren 25 Euro kosten. Darauf und auf weitere Änderungen am vergangenen September auf den Weg gebrachten Klimapaket einigte sich das Bundeskabinett am 20.05.2020. Ursprünglich hatte die Bundesregierung zehn Euro pro Tonne vorgeschlagen – der sollte bis 2025 auf 35 Euro steigen – was auf lautstarken Protest von NGOs und Klimapolitikern stieß. 2025 soll die Tonne CO2 nun 55 Euro kosten, danach werden Emissionszertifikate mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Stück versteigert – so Florence Schulz auf Euractiv – und zahlreiche andere Medien.

Legislative und Exekutive – das Bundeskanzleramt vom Paul-Löbe-Haus aus gesehen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Gleichzeitig hat das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können. Das Kabinett bestätigte einen Einigungsvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Dort waren im Dezember letzte Punkte des Klimapaketes vor allem mit Blick auf Steueraspekte besprochen worden. Eigentlich hatte der Teil des Gesetzes, der den CO2-Preis reguliert, schon Bundestag und Bundesrat passiert. Auf Druck der Grünen, die einen erheblich höheren Preis gefordert hatten, wurde allerdings ein politischer Kompromiss erzielt und der Preis im Nachhinein angehoben.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) verbreitete nach der Entscheidung auf Twitter, durch den erhöhten CO2-Preis werde Klimaschutz die günstigste Variante für den Geldbeutel der Bürger sein – ihr Ministerium zitierte sie in einer Medienmitteilung: „Die heutigen Beschlüsse zeigen: Es ist möglich, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammenzubringen. Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet. Darüber hinaus werden Fernpendler für eine Übergangszeit zusätzlich vor höheren Ausgaben geschützt. Beide Maßnahmen folgen einem klaren Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein. Dann werden sich künftig mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir haben heute die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entlastung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2021 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Bislang finanzieren die Letztverbraucher die gesamten Förderkosten des EEG über den Strompreisbestandteil der EEG-Umlage. Künftig werden wir durch den Einsatz von Haushaltsmitteln die EEG-Umlage entlasten und damit auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher schonen.“

Der nationale Emissionshandel startet nach der Bund-Länder-Einigung nun 2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel oder Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett zeitgleich die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. So kann die EEG-Umlage für betroffene Haushalte und Unternehmen entlastet werden. Diese Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin im Herbst 2020 geplant.

Neben den Änderungen in der EEV entscheiden die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber noch in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe. Diese Entscheidungen werden durch die Änderungen in der EEV nicht vorweggenommen.

Das nationale Emissionshandelssystem tritt neben den EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke und erfasst alle Brennstoffemissionen, die nicht bereits im EU-Emissionshandel mit einem CO2-Preis belegt sind – unabhängig vom Sektor, in dem die Brennstoffe eingesetzt werden.

Der höhere Zertifikatspreis bereits zum Start des Handelssystems ab 2021 kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Diese unerwünschten Wettbewerbseffekte könnten zudem die Klimaschutzwirkung schmälern, falls die Kosten des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen im Ausland führen (sogenanntes Carbon Leakage). Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließt daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage bereits 2021 mit Beginn des Emissionshandels einzuführen – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.

EU erwägt ebenfalls CO2-Preis für alle Sektoren

Im Entwurf des Green Deals der EU-Kommission wird die Erweiterung des europäischen EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) angedeutet. Allerdings heißt es dort nur, die Anwendung auf den Seeverkehr und möglicherweise auch auf den Landverkehr und auf den Gebäudesektor werde geprüft. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich bereits für einen CO2-Preis im maritimen Verkehr ausgesprochen. Kommendes Jahr plant die EU-Kommission eine Revision der geltenden ETS-Regeln, die ab 2023 in Kraft treten soll. Ursula von der Leyen spricht sich außerdem für die Einführung einer europaweit geltenden CO2-Grenzsteuer aus, die vor allem Frankreich seit Jahren fordert.

BDEW zu den vom Bundeskabinett verabschiedeten Regelungen zur CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor

Zur beschlossenen CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmemarkt sowie zur Senkung der EEG-Umlage erklärt BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Es ist ein gutes Signal in für den Klimaschutz schwierigen Zeiten, dass die Bundesregierung mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen den nächsten Schritt zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandels und zur Senkung der EEG-Umlage macht. Die Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss zu Recht für einen höheren CO2-Preis und eine stärkere Senkung der Ökostrom-Umlage eingesetzt. Die Mehreinnahmen müssen nun wie vereinbart fast vollständig in die Senkung der EEG-Umlage fließen. Dafür hat die Bundesregierung erste Grundlagen geschaffen.

Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung der Energiewende auf eine nachhaltige Basis zu stellen und Fehlanreize zu beseitigen. So werden umweltfreundliche Technologien wettbewerbsfähiger. Darüber hinaus müssen aber auch die Stromsteuer gesenkt und weitere Maßnahmen für eine dauerhafte Senkung und Stabilisierung der EEG-Umlage ergriffen werden. Sehr bedauerlich ist allerdings, dass der Gesetzentwurf das berechtigte Anliegen der Energievertriebe, die Weitergabe der Zertifikatekosten rechtlich abzusichern, nicht aufgreift. Hier muss der Bundestag unbedingt nachsteuern, um eine drohende unangemessene Belastung der Unternehmen und insbesondere der Gaswirtschaft auszuschließen.“

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