Finale Messdaten zur Stickstoffdioxid-Belastung belegen Rückgang
Das Umweltbundesamt hat die finalen NO2-Daten für 2019 vorgelegt. Demnach überschritten im vergangenen Jahr die NO2-Konzentrationen nur noch in 25 Städten den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Vorjahr waren es noch 57 Städte. Die ersten Daten für 2020 zeigen schon jetzt: Die Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben an manchen Orten einen weiteren Rückgang der NO2-Belastungen um bis zu 40 Prozent bewirkt. Wie sich die Luftqualität 2020 insgesamt verbessert hat, ist aber noch offen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Luft in deutschen Städten wird sauberer, die Entwicklung der Luftqualität weist bundesweit in die richtige Richtung. Das zeigt: Umweltpolitik wirkt. Dennoch reichen die bisherigen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen noch nicht aus, um den EU-Grenzwert für NO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wirklich überall einzuhalten. Die Lösung liegt in saubereren Fahrzeugen und einer grundlegenden Mobilitätswende.“
Hauptquelle der Stickstoffoxide in den Städten sei der Straßenverkehr und hier seien es vor allem Diesel-Pkw, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von UBA und BMU vom 09.06.2020. „Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes treten ausschließlich an viel befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. An 20 Prozent aller verkehrsnahen Messstationen überschritten die NO2-Konzentrationen im Jahr 2019 den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel“.
Im Jahr 2018 seien es mit 42 Prozent noch mehr als doppelt so viele Messstationen gewesen. Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert habe bereits seit dem Jahr 2010 eingehalten werden müssen.
Insgesamt setze sich der Rückgang der NO2-Belastung in den Städten deutlich fort. Im Mittel hätten die NO2-Werte (Jahresmittelwerte) an verkehrsnahen Messstationen rund vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2018 gelegen. Auf die einzelnen Messstationen bezogen fielen die Rückgänge unterschiedlich hoch aus.
Gründe für den Rückgang seien: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse. Bundesweite Maßnahmen wie Softwareupdates, Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sowie die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Fahrzeugen, die auch im realen Betrieb niedrige Stickstoffoxidemissionen aufwiesen, sowie meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussten.
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Wenn die zuvor genannten Maßnahmen weiterhin Bestand haben, ist auch für das Jahr 2020 ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung zu erwarten und abzusehen, dass die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte weiter abnehmen wird.“
Zum Rückgang der NO2-Belastung werde auch die Corona-Pandemie beitragen. Im Zeitraum der bundesweiten Corona-Beschränkungen würden NO2-Konzentrationen um minus 15 bis minus 40 Prozent beobachtet. Gleichwohl stehe noch nicht fest, wie sich diese Reduktion auf die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes für 2020 auswirken werde, erklärt Messner. Die Minderung des Stickstoffemissionen durch 30 bis 50 Prozent weniger Straßenverkehr in den Städten im Zuge der umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bewältigung der Corona-Pandemie sei nur ein kurzfristiger Effekt von rund vier Wochen gewesen. Auf das Gesamtjahr bezogen sei daher nur eine anteilige Auswirkung zu erwarten.
Dirk Messner: „Dass weniger Verkehr zu besserer Luft und auch weniger Lärm führt und sich damit die Lebensqualität in unseren Städten erhöht, hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt. Diese positive Erkenntnis sollten wir unbedingt als weiteren Anlass für eine langfristige Verkehrswende aus dieser Krise mitnehmen. Für den Schutz der menschlichen Gesundheit brauchen wir eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Luftqualität mit gezielten Luftreinhaltemaßnahmen.“
Hinweis zur Datengrundlage: Die Daten zur Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der EU-Richtlinie werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2020 noch möglich.
Luftqualität 2019 final