EU-Ratspräsidentschaft soll einheitliche und sektor-übergreifende CO2-Bepreisung anschieben

MdB Schuster (CDU) und Mindrup (SPD) bei parlamentarischem Frühstück des Vereins CO2-Abgabe e.V. in Berlin

Wenn am 01.07.2020 die deutsche EU-Ratspräsidentschaft beginnt, spielt neben der Corona-Krise und der mittelfristigen Haushaltsplanung der Green Deal, Europa bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu machen, eine zentrale Rolle. Das Leitinstrument für den Klimaschutz: Ein einheitlicher CO2-Preis über alle Sektoren. Der Verein CO2-Abgabe e.V. veranstaltete dazu am 17.06.2020 ein parlamentarisches Frühstück im Internet.

Es fand unter dem Motto „Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Europa: Wie europäische und nationale Emissionshandelssysteme verzahnt werden können“ statt. Dabei sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow, beide Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. und Schirmherren der Veranstaltung, erneut für eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung aus.

Für die EU-Ratspräsidentschaft ist innerhalb der Bundesregierung im Gespräch, im Europäischen Rat insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2– Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) zu diskutieren. Bereits mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 mit CO2-Mindestpreis und nationalem Brennstoffemissionshandel, der Merkel-Macron-Initiative für einen CO2-Mindestpreis sowie dem Green Deal zur u. a. Erweiterung des EU-Emissionshandels und der Evaluierung der EU-Energiesteuerrichtlinie hat sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung des CO2-Bepreisungsinstrumentes ausgesprochen.

Schuster: „Wir brauchen eine zukunftsorientierte Bepreisung von CO2, die sowohl klima- als auch sozialverträglich ist. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet uns die Chance, für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen in Europa Sorge zu tragen. Eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung inklusive eines CO2-Mindestpreises im Rahmen des europäischen Emissionshandels schafft dafür in Abstimmung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes und anderen Instrumenten die Voraussetzung. Mit einem solchen Preis lassen sich die Energie- und Klimaziele zielgenau und verursachergerecht erreichen. Der Weg der Bundesregierung in die CO2-Bepeisung sowie den Beschlüssen zur Absenkung der EEG-Umlage zur Entlastung von Mittelstand und Haushalten zur Bewältigung der COVID-19-Folgen für die Wirtschaft sollte konsequent weiterverfolgt werden. Die Einnahmen aus einer einheitlichen CO2-Bepreisung über alle Sektoren können zur vollständigen Absenkung der EEG-Umlage genutzt werden und so Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von weiteren Steuern und Umlagen im Energiebereich befreit werden.“

Mindrup: „Wir brauchen klare Spielregeln für die Transformation hin zu einer Gesellschaft, deren Wohlstand nicht länger auf der Verbrennung von fossilen Ressourcen basiert. Dafür brauchen wir Ordnungsrecht, Anreize und ein sinnvolles System von Steuern, Abgaben und Umlagen, damit sich klimaverträgliche Technologien auf der Basis von Erneuerbaren Energien, Effizienz und einer Kreislaufwirtschaft durchsetzen. Strom aus Erneuerbaren Energien wird dringend in Wärmenetzen (Großwärmepumpen), Verkehr und in der Industrie gebraucht. Deswegen ist eine Reform der EEG-Umlage dringend erforderlich. In ihrer augenblicklichen Ausgestaltung wirkt sie wie ein Schutzzoll für Erdöl und Erdgas. Deswegen ist es richtig, die Förderung der Erneuerbaren Energie-Anlagen zukünftig aus den Einnahmen der C02-Bepreisung und aus Steuern zu finanzieren.“

Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Um gerechte Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, müssen alle bisherigen nationalen und europäischen Instrumente stärker aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören insbesondere der EU-Emissionshandel für die Energieerzeugung und Teile der Industrie, die Marktstabilitätsreserve zur Löschung von Emissionszertifikaten sowie das deutsche Bundesemissionshandelsgesetz und der Kohleausstieg. Die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve in eine wirksame Preisstabilitätsreserve wäre neben der von der EU-Kommission mit dem Green Deal geplanten Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung durch einen Grenzausgleich, eine Konsumabgabe oder sogenannter ‚Carbon Contract of Difference‘ ein Schritt in die richtige Richtung. So würden die einzelnen Instrumente im Sinne eines fairen Wettbewerbs für Unternehmen besser auf einander abgestimmt und zu wirksameren Preissignalen für den Klimaschutz beitragen.“

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