Zu hohe Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke

Real entstehende Kosten bzw. Ertragseinbußen durch Kohleausstieg erheblich niedriger

Ende dieser Woche entscheidet der Bundestag über das Gesetz zum Kohleausstieg und die im Vorfeld ausgehandelten pauschalen Entschädigungen für die Betreiber der deutschen Braunkohlekraftwerke. Diese sind nach einer Analyse des Öko-Instituts e.V. zu hoch. Nach den aktuellen Plänen soll der Lausitzer Braunkohlekraftwerks- und Tagebaubetreiber LEAG eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Euro erhalten, nach den Berechnungen des Öko-Instituts um fast eine Milliarde Euro zu viel.

Mondlandschaft mit Braunkohlebagger in der Ferne – Tagebau Welzow Süd – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die geplante Entschädigung für die Braunkohletagebaue und -kraftwerke im Rheinischen Revier, die von RWE betrieben werden, in Höhe von 2,6 Milliarden Euro wäre nur sachgerecht, wenn seitens RWE Kosten für den Tagebauumbau von rund zwei Milliarden Euro nachgewiesen werden könnten, heißt es. Gehe man hier von einem niedrigeren Wert in der Größenordnung von einer Milliarde Euro aus, läge auch hier die Entschädigung um etwa eine Milliarde über den real entstehenden Kosten bzw. Ertragseinbußen durch den Kohleausstieg.

Entschädigungen transparent nachgeprüft

Die Analyse des Öko-Instituts unterziehe die bisher ausgehandelten Entschädigungszahlungen einer umfassenden Konsistenzprüfung und lege eigene Parameter zugrunde, die die aktuellen bzw. absehbaren Veränderungen im Energie- und CO2-Markt abbildeten. Dazu gehörten Daten zur Produktion der Kraftwerke ebenso wie Emissionsdaten, Großhandelspreise für Stromlieferungen, CO2-Preise und eine Vielzahl anderer Einflussfaktoren, erklärt das Öko-Institut.

Die Auswertung zeigten aber auch, dass die Entwicklungen auf den Strommärkten der letzten Jahre – insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien und steigende CO2-Preise im Emissionshandel – dazu beigetragen hätten, dass die Braunkohle immer stärker unter Druck geraten sei. Demnach könnten die Kraftwerksbetreiber die Stromproduktion aus Braunkohle nicht mehr vollständig kostendeckend betreiben, heißt es weiter in der Pressemeldung vom 01.07.2020.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigten, dass der gesetzliche Kohleausstieg nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ neben den Marktprozessen einen wichtigen Beitrag leiste, die Treibhausgasemissionen im Stromsektor zu senken. Gerade deshalb sei für die notwendigen Entschädigungen im Kontext des Kohleausstiegs ein transparentes und regelbasiertes Verfahren zur Ermittlung und Anpassung dieser Entschädigungen sinnvoll und erforderlich. Der derzeit verfolgte Ansatz intransparent ausgehandelter und unplausibler Entschädigungen diskreditiere diesen Anspruch und mache ihn mit Blick auf die noch ausstehenden Beihilfegenehmigungen durch die Europäische Kommission wenig robust.

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