Bundeskabinett beschließt Klimaschutzbericht 2019

Frage- und Antwortspiel der Bundesregierung:
1. Warum sind die Treibhausgas-Emissionen gerade in der Energiewirtschaft so stark zurückgegangen?

Um fast 51 Millionen Tonnen CO2 sanken die Emissionen der Energiewirtschaft 2019 – der mit Abstand größte Minderungsbeitrag. Wichtig dafür: Da die Emissionshandelspreise gestiegen sind, wurde deutlich weniger Kohle für die Stromerzeugung verbrannt. Zu den zentralen Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zählt der Europäische Emissionshandel, der 2018 reformiert wurde. Die Bilanz zeigt, dass er funktioniert. Mit der Verknappung der Verschmutzungsrechte verdoppelten sich die Preise im vergangenen Jahr für jede Tonne CO2. Im Durchschnitt kostete die Tonne CO2 fast 25 Euro.

2019 kamen nahezu 43 Prozent des Strommixes aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. Diese haben ebenfalls zur Minderung der CO2-Emissionen beigetragen. Emissionsmindernd wirken außerdem eine geringere Energienachfrage aufgrund höherer Energieeffizienz, moderne Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie die schrittweise Reduzierung der Kapazitäten von Braunkohlekraftwerken.

2. Was tut die Bundesregierung gegen die gestiegenen Verkehrsemissionen?

Die CO2-Emissionen des Verkehrssektors stiegen leicht um 1,2 Millionen Tonnen auf 163,5 Millionen Tonnen. Zwar kamen neue, sparsamere Fahrzeuge auf den Markt. Zugleich sind aber auch immer mehr und schwerere Fahrzeuge auf den Straßen (ein Plus von 1,6 Prozent). In der Summe werden mehr Benzin und Diesel verbraucht.

Bis 2030 soll der Sektor nur noch 98 bis 95 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Um die Verkehrsemissionen wirksam zu reduzieren, fördert die Bundesregierung etwa den Ausbau der Elektromobilität. Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Zugleich fördert der Bund beispielsweise die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und digitaler Verkehrstechnologie. 86 Milliarden Euro investiert der Bund bis 2030 in die Erneuerung der Schiene, weitere Milliarden in den öffentlichen Personenverkehr der Länder.

3. Wie umfangreich ist das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020?

Das Aktionsprogramm Klimaschutz beinhaltet mehr als 110 einzelne Maßnahmen, für die der Bund bis 2020 mehr als 12 Milliarden Euro bereitstellt. Davon kommen fünf Milliarden Euro dem klimafreundlichen Bauen und Wohnen zugute. Mehr als 1,7 Milliarden Euro entfallen auf den Verkehrssektor. Außerdem treibt die Bundesregierung kommunale Klimaschutzprojekte über die Nationale Klimaschutzinitiative voran.

4. Wird das Klimaschutzziel 2020 erreicht?

Die Treibhausgas-Bilanz für 2019 ergibt einen erfreulichen Rückgang der Emissionen von insgesamt 35,7 Prozent gegenüber dem Jahr 1990.  Für 2020 hat sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen um 40 Prozent zu reduzieren. Der Klimaschutzbericht 2019 zeigt, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms wirken und dazu beitragen, die erwartete Lücke zu schließen. Deutschland kommt dem 2020er-Ziel deutlich näher als noch im vergangenen Jahr erwartet. Der Klimaschutzbericht 2019 berücksichtigt allerdings noch nicht die veränderte Emissionsentwicklung durch die Corona-Pandemie. Derzeit wird erwartet, dass die Emissionen deutlich geringer ausfallen als in den Prognosen und Modellen aus der Zeit davor.

5. Wie geht es nach 2020 beim Klimaschutz weiter?

Im Pariser Klimaschutzübereinkommen haben sich die Vertragsstaaten darauf verständigt, nationale Klimaschutzbeiträge zu leisten, um den weltweiten Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deutschland verpflichtet sich, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu verringern. Das gemeinsame Ziel von Bundesregierung und EU ist, bis 2050 klimaneutral zu sein.

6. Was beinhaltet das Klimaschutzprogramm 2030?

Die Bundesregierung hat im September 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Viele der darin enthaltenen gesetzlichen Maßnahmen sind bereits in Kraft getreten: jüngst am 14. August 2020 das Paket für den Kohleausstieg. Die nationale CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen beginnt schrittweise ab 2021. Die höhere Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge und die verbesserten Förderkonditionen für die energetische Gebäudesanierung sind stark nachgefragt.

Mit dem Klimaschutzgesetz vom Oktober 2019 macht die Bundesregierung den Klimaschutz verbindlich. Am 12. August hat sie die Mitglieder des unabhängigen Expertenrats benannt, der die Fortschritte in den Sektoren begleitet. Wenn absehbar ist, dass die gesetzlichen Minderungsziele in einigen Sektoren nicht erfüllt werden, wird die Bundesregierung umgehend nachsteuern.

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