2x CO2-Emissionen im Bundestag – einmal pro, einmal offen

Bundesregierung für stärkere Reduktion von CO2-Ausstoß, aber unentschlossen in Sachen Meeres-ETS

Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, wie sie – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in der Antwort (19/23828) auf eine Kleine Anfrage (19/23389) der FDP-Fraktion erklärt. Auch der Kommissions-Ankündigung, sie werde im kommenden Jahr Vorschläge zur Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung vorlegen, stimmt die Zustimmung der Bundesregierung.

Rauch, Wasserdampf und CO2 – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Der Frage, ob und wie die Verschärfung der EU-Klimaziele die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie gefährden und zu einer Verteuerung des Mobilitätsangebotes führen werde, weicht die Bundesregierung aus: „Die genauen Auswirkungen hängen von der instrumentellen Ausgestaltung ab, deren Optionen gegenwärtig diskutiert werden und auch Gegenstand weiterer Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission sein werden.“

Nicht eindeutig äußert sich die Regierung auch zur Frage, ob sie eine weitere Verringerung der CO2-Flottengrenzwerte für Lkw und Pkw für notwendig hält. Sie werde die konkreten Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung der CO2-Flottenzielwerte prüfen, wenn diese vorlägen, und sich in der Folge hierzu positionieren, heißt es in der Antwort. (hib/CHB)

Keine klare Haltung zum Emissionshandelssystem im Seeverkehr

Die Bundesregierung hält sich die Frage ofen, ob sie eine Ausweitung des Emissionshandels auf den europäischen Seeverkehr befürwortet. Für Sommer 2021 werde ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einbeziehung des Seeverkehrs in einen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erwartet, schreibt sie in ihrer Antwort (19/23869) auf eine Kleine Anfrage (19/23460) der FDP-Fraktion. Erst auf Grundlage der dann vorliegenden Folgenabschätzungen sollten nach Regierungsansicht Festlegungen auf Gesetzesebene erfolgen. Auch würden sich erst dann die Einnahmen aus einem Emissionshandel im Seeverkehr abschätzen lassen.

Ebenfalls im Rahmen der Abstimmungen um die Ausweitung des EU-ETS auf den Seeverkehr sei zu entscheiden, ob ein Dekarbonisierungsfonds für den maritimen Sektor eingerichtet werde, der sich aus den Zertifikateerlösen speise, heißt es in der Antwort weiter. (hib/CHB)

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