Rahmen für Ausbau der Ladeinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Bundestag billigt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG

Der Bundestag hat am 11.02.2021 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen klare Vorgaben zum Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich gemacht werden. Mit der Verabschiedung des  GEIG will die Bundesregierung den Ausbau von Ladesäulen beschleunigen. Der BDEW begrüßt das Gesetz, sieht jedoch vertane Chancen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Bestandsgebäuden – so u.a. auf pv magazine.

E-Mobilität – Ladestation von LV NiSa Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wer neue Gebäude plant oder alte aufwendig renoviert, ist künftig verpflichtet, Ladepunkte für E-Autos zu installieren. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. „Mit dem neuen Gesetz wird ein klar definierter Rahmen vorgegeben, um Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur und Ladepunkten auszustatten“, erklärte der für Verkehr, Bau und Wohnen zuständige stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ulrich Lange. „Das Gesetz ist ein dringend benötigter Ausbaubeschleuniger für die klimafreundliche Elektromobilität. Die Ausbauverpflichtungen für neue Wohngebäude, bei größeren Renovierungen in Bestandsgebäuden oder für Nichtwohngebäude sind insgesamt ausgewogen“, so Lange weiter. Er verwies auch auf die Förderprogramme für Elektrofahrzeuge und private Infrastruktur, die „sehr gut angenommen“ würden. Das Gesetz sieht vor, dass beim Neubau und größeren Renovierungen künftig Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden müssen, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: Lob und Tadel

„Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor, denn über 85 Prozent der Ladevorgänge finden im privaten Bereich statt“, begrüßte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, die neuen Vorgaben. Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen fit sein für die Anforderungen von morgen. Hierzu gehört, dass die vorgelagerte Struktur des Gebäudes Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorsieht. Wir begrüßen sehr, dass nun endlich eine Einigung im Sinne einer ambitionierten Umsetzung erzielt und das GEIG mit einiger Verspätung beschlossen wurde. Wir freuen uns, dass einige der Vorschläge, die wir gemeinsam mit dem HDE in die Diskussion eingebracht haben, positiv aufgegriffen wurden. Das Gesetz kann damit der Elektromobilität einen echten Schub geben.

Positiv ist insbesondere, dass für den Neubau die verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten, sondern schon ab dem fünften Stellplatz für Wohngebäude beziehungsweise ab dem sechsten Stellplatz für Nicht-Wohngebäude erfolgt. Damit werden Ein- oder Zweifamilienhäuser von der Regel nicht erfasst. Hier wurde eine Chance vertan, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen. Die Kosten für eine spätere Nachrüstung werden deshalb hier deutlich höher ausfallen. Gleichermaßen hätten wir uns ein höheres Ambitionsniveau für die Bestandsgebäude gewünscht, um das große Potential der privaten Ladeinfrastruktur optimal ausschöpfen zu können.

Richtig ist, dass der Gesetzgeber nun die Möglichkeit vorsieht, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel im Quartier zu ermöglichen. Das schafft Flexibilität für Bauherren und Eigentümer, die auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer sind. Auch für den Einzelhandel ist dies eine positive Erweiterung. Insgesamt ist das GEIG in der überarbeiten Version ein positives Signal für die Elektromobilität. Mit Blick auf den Bestand und die Ein- und Zweifamilienhäuser hätte es noch ambitionierter sein können.“

Es sei richtig, dass nun die Möglichkeit bestehe, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel im Quartier zu schaffen. Das biete Flexibilität für Bauherren und Eigentümer. Auch für den Einzelhandel sei dies eine positive Erweiterung. „Insgesamt ist das GEIG in der überarbeiten Version ein positives Signal für die Elektromobilität“, so Andreaes Fazit.

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