Koalition beseitigt gewerbesteuerliche Hemmnisse bei Energiewende

Einigung auf Mieterstrom und gerechtere Steuerverteilung bei Windkraftanlagen

Am 26.03.2021 verabschiedete die Koalition zwei Änderungen zur Beseitigung gewerbesteuerlicher Hemmnisse bei der Energiewende. In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter bis zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Wohnungsunternehmen sollen zudem gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten steuerunschädlich vereinnahmen können. Dafür dürfen diese Einnahmen fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen, etwa aus dem Betrieb einer Packstation.

Mieterstrom, Dachanlage – PV-Dach in Bonn – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, dazu: „Wir können uns jetzt noch einmal sehr viel stärker an der Energiewende beteiligen. Mattner begrüßte die Einigung. Eine wichtige gewerbesteuerliche Hürde wurde zumindest ein wenig aus dem Weg geräumt und damit eine wichtige Forderung des ZIA berücksichtigt. Die Regelung muss jedoch auch gewerbliche Vermietungsunternehmen und nicht nur die Wohnungsunternehmen begünstigen. Es muss sich für den gesamten Immobiliensektor lohnen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen zu können“, so Mattner.

Die Immobilienwirtschaft sei sich ihrer klimapolitischen Verantwortung bewusst und habe bereits viel zum Klimaschutz beigetragen und wolle auch zukünftig für einen positiven ökologischen Fußabdruck im Gebäudesektor sorgen. Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, dazu: „Bisher können sich Wohnungsunternehmen nicht mit voller Kraft an der Energiewende beteiligen. Sie müssen ausschließlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens erzielen. Andernfalls werden sie zusätzlich mit Gewerbesteuer auf ihre Mieteinkünfte belastet. Das hat die Wohnungsunternehmen etwa daran gehindert, auf den weiten Dachflächen ihres Wohnungsbestandes Solaranlagen zu installieren. In Zukunft sollen Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für ihre Mieter von bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Die neuen Einkünfte aus den erneuerbaren Energien unterliegen weiterhin der Gewerbesteuer. Damit räumen wir die gewerbesteuerlichen Hürden aus dem Weg und stellen sicher, dass die Energiewende weiterhin so gut voranschreitet. Zudem schaffen wir Rechtssicherheit mit dieser Reform.  Dies stellt einen echten Paradigmenwechsel in der Gewerbesteuer dar und gibt den Wohnungsunternehmen die dringend benötigte Planungssicherheit.“

Der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm (CSU): „Wir wollen auch die Akzeptanz für Erneuerbare-Energie-Projekte im ländlichen Raum erhöhen. Bisher erhalten die Standortkommunen der Solar- und Windkraftanlagen vergleichsweise wenig aus dem Gewerbesteueraufkommen der Erzeuger erneuerbarer Energien. Dies liegt insbesondere daran, dass der Aufteilungsmaßstab zwischen Standort- und Ansässigkeitskommune auf dem so genannten Sachanlagevermögen beruht. Dieses ist in der Standortkommune vergleichsweise gering zur Ansässigkeitskommune des Energieerzeugers. Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern. Dieser Maßstab sorgt für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Ansässigkeits- und Standortkommunen.

Zudem senken wir die Bedeutung der Lohnsummen bei der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens aus der Erzeugung erneuerbarer Energien und stärken gleichzeitig den neuen Maßstab der installierten Leistung. Ein Windrad oder eine Solaranlage braucht kaum Personal. Dieses ist typischerweise beim Sitz des Energieerzeugers beschäftigt und nicht in der Standortkommune. Auch durch diese Änderung werden Standortkommunen stärker als bisher am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Wir erwarten, dass erneuerbare Energie-Projekte aufgrund der erhöhten Akzeptanz in den Standortkommunen nun schneller genehmigt werden.“

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