Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladehubs steht

Scheuer: „Zehn Minuten zur nächsten Schnellladestation“

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat einer BMVI-Medienmitteilung zufolge am 09.06.2021 dem von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit könne die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Sobald das Schnellladegesetz, die rechtliche Grundlage, in Kraft getreten sei, werde das BMVI die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen.

Dringend in Betrieb setzen! Ladesäule in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Bundesminister Andreas Scheuer: Der Ladeturbo kommt! Wir bauen bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Künftig soll es möglich sein, den nächsten Schnellladepunkt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn. Diesem Ziel kommen wir mit der Ausschreibung des Deutschlandnetzes einen entscheidenden Schritt näher. Unser Konzept dafür steht. Mit der Ausschreibung der Standorte setzen wir auf marktwirtschaftlichen Wettbewerb und das beste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger. Unser Ziel ist klar: Einfach, immer und überall laden, schnell, komfortabel und klimaneutral.“

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Mit dem Aufbau des Deutschlandnetzes beseitigen wir bestehende weiße Flecken auf der Landkarte der Ladeinfrastruktur. Dabei haben wir vor allem Ladeparks mit mehreren Ladepunkten mit hoher Leistung für längere Fahrten im Blick. Die Leitstelle verfügt mit dem StandortTOOL über das richtige Werkzeug, um mit verkehrsplanerischen Methoden die Standorte und Suchräume für die Schnellladeparks zu berechnen. Gleichzeitig haben wir mit unserem Thesenpapier ‚Einfach laden‘ die Blaupause für ein attraktives Ladeerlebnis der Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos vorgelegt. Das alles ist in das Konzept für das Deutschlandnetz eingeflossen. Wir freuen uns, wenn die Ausschreibung bald beginnen kann.“

Sebastian Schaal kritisierte u.a. auf electrive.net: „Ein Kritikpunkt vieler Betreiber wird aber nicht ausgeräumt: die Flächen. Attraktive Flächen, die auch verfügbar und erschließbar sind, sind selten. Daher hatten einige Betreiber im Vorfeld gefordert, der Bund solle die Flächen stellen. Stattdessen heißt es nun: ‚Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.’“

Informationen zum Ausschreibungskonzept

  • Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, wird das BMVI die Errichtung und den Betrieb von ca. 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten, in Summe also mehreren Tausend neuen Schnellladepunkten ausschreiben – dem Deutschlandnetz. Jeder Ladepunkt muss jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen. Rund 2 Mrd. Euro stehen dafür bereit.
  • Die 1.000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Bewertungskriterien sind Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.
  • Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:
    (1.) Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
    (2.) Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.
    Die Autobahn-Lose sollen konkrete Standorte umfassen – aber nicht an den teilweise schon gut abgedeckten Raststätten, sondern an unbewirtschafteten Parkplätzen, die dem Bund gehören. Daher wird diese Ausschreibung von der Autobahn GmbH – in Abstimmung mit dem BMVI und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur – durchgeführt. Die Autobahn GmbH ist bereits heute für die Verwaltung solcher unbewirtschafteter Parkplätze zuständig. Die Ausschreibung soll „möglichst zeitnah“, aber voraussichtlich in maximal sechs Monaten erfolgen.
  • Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Bei der Ermittlung des Bedarfs über das StandortTOOL wird der bisherige Bestand an HPC-Ladeinfrastruktur berücksichtigt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
  • Durch die Festlegung eines Preismodells soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben. Das BMVI will keine Preisregulierung für die gesamte Schnellladeinfrastruktur in Deutschland herbeiführen. Die im Rahmen der Ausschreibung errichteten Schnellladestandorte müssen deshalb sorgfältig in den bestehenden und dynamischen Markt eingepasst werden. Dabei gilt es, einerseits eine Bevorteilung der Betreiber der Standorte des Deutschlandnetzes gegenüber Marktteilnehmern außerhalb der Ausschreibung zu vermeiden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass überhöhte Preise vom Umstieg auf elektrische Pkw abhalten. Um dies zu erreichen, ist ein Preismodell Teil der Ausschreibung. Dabei wird ein Sockelbetrag mit den Stromkosten, ein an den Bund zurückzuführender Einnahmenanteil und eine flexible Obergrenze festgelegt. Da der Bund einen Großteil des Betriebsrisikos übernimmt, soll ein Teil der Einnahmen an ihn zurückgeführt werden. Den Betreibern bleibt ein Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Preise, auch wenn dieser gegenüber anderen,nicht finanzierten Marktteilnehmern geringerer ist.
  • Umweltverträglichkeit: Der Strom zum Betrieb des Standorts und der Ladeeinrichtungen stammt aus erneuerbaren Energien. Die installierten Ladesysteme sollen eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, indem unter anderem die Leistungsaufnahme im Standby-Modus minimiert wird. Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen zur Reduktion negativer Umweltwirkungen ergriffen werden, wie etwa die Beschränkung der Bodenversiegelung auf ein notwendiges Maß.

->Quellen: