CO2-Emissionen der Gebäude gesunken

Minderungsziel bis 2030: 67 Megatonnen CO2-Äquivalente

Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich sind im vergangenen Jahr gesunken. Wie aus der Antwort (19/30298) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29715) der FDP-Fraktion hervorgeht, gingen sie um 3,461 auf 120 Megatonnen CO2-Äquivalente zurück. Im Jahr davor waren sie noch angestiegen. In der Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Minderungsziel von 67 Megatonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festschreiben. „Dieses Ziel soll über ein hohes Maß an Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden erreicht werden“, erklärt sie in der Vorlage. Die Bundesregierung rechnet dafür mit einem „bedeutenden Investitionsbedarf“.

Eingerüsteter Neubau CEC-Mühlheim – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wörtlich heißt es in der Antwort: „Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes setzt sich Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Für den Gebäudebereich gibt das aktuell geltende Bundes-Klimaschutzgesetz als Zwischenziel bis 2030 eine Senkung der Treibhausgasemissionen auf 70 Millionen Tonnen CO/CO2-Äquivalente vor. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes soll dieses Minderungsziel auf 67 Millionen Tonnen CO/CO2-Äquivalente erhöht werden. Dieses Ziel soll über ein hohes Maß an Energieeffizienz sowie den Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden erreicht werden. Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 eine Erklärung zum „Klimapakt Deutschland“ verabschiedet. Danach wird die Bundesregierung in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm 2022 vorlegen, das jenseits weitergehender struktureller Instrumente schnell wirksame und hoch effiziente Maßnahmen in den Fokus nimmt.
Darüber hinaus enthält das Bundes-Klimaschutzgesetz ein Monitoringsystem, um die Erreichung der Sektorziele sicherzustellen. Wird ein jährliches Sektorziel nicht erreicht, muss die Bundesregierung gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz mit einem Sofortprogramm zur Erreichung des Sektorziels in den Folgejahren nachsteuern.
In einer Studie aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden für ausgewählte Wohn- und Nichtwohngebäudetypen Kombinationen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt, mit denen zielkonforme THG-Einsparungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden erreicht werden können (Quelle: www.bmwi.de/dekarbonisierungsoptionen-zum-erreichung-der-energie-und-klimaziele-2030-2050_bei-wohn-und-nichtwohngebaeudetypologien.pdf). Die Studie bietet beispielhafte Berechnungen der THG-Einsparpotenziale von energetischen Sanierungen für 16 ausgewählte Gebäudetypen (u. a. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Bürogebäude, Schule etc.), erlaubt mangels Repräsentativität jedoch keine allgemeingültigen Aussagen zum Gebäudebereich, wenngleich sich die Auswahl der untersuchten Wohn- und Nichtwohngebäude in der Studie an der Verteilung der Gebäudetypen, Altersklassen und energetischen Modernisierungen am deutschen Wohngebäudebestand orientierte. Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen weisen die Beispielrechnungen THG-Einsparpotenziale für die ausgewählten Gebäudetypen in einem Wertebereich von rund 15 bis über 90 Prozent aus. Weitere Prognosewerte zu den CO2-Einsparpotenzialen bis 2030 unterteilt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen der Bundesregierung aktuell nicht vor. Die Daten beruhen auf Erhebungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) zum Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) und den vorliegenden ESB-Liegenschaftsenergiekonzepten.“

Bei Bundesbauten heißt das Ziel für 2030: Mindestens 110.000 Tonnen CO2 weniger als 2010. Hier dürfte der Investitionsbedarf nach Einschätzung der Bundesregierung im unteren einstelligen Milliardenbereich liegen. (hib/PEZ)

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