ETS-Einnahmen müssen dem Klimaschutz dienen

WWF-Studie: Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel seit 2013

2021 ist der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 im EU-Emissionshandel (EU-ETS) erstmals über die 50-Euro-Marke gestiegen – ein Jahr zuvor lag er meist noch um die 25 Euro. Dieser Preisanstieg der Emissionsrechte ist gut und wichtig: denn dadurch entsteht ein Preissignal. Zudem werden die durch den EU-ETS generierten Mittel dringend für eine gerechte, ökologische Transformation benötigt. Am 30.06.2021 hat der WWF seinen Report „Fit for 2030: Optimising EU ETS revenues for people and climate“ veröffentlicht.

2021 ist der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 im EU-Emissionshandel (EU-ETS) erstmals über die 50-Euro-Marke gestiegen – ein Jahr zuvor lag er meist noch um die 25 Euro. – Bildmotage © Gerhard Hofmann für Solarify

Trotz des starken Anstiegs der Versteigerungseinnahmen aus dem EU-Emissionshandel fließe nach wie vor zu wenig Geld in die Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten in der Handelsperiode von 2013 bis 2019 mehr als die Hälfte der potenziellen Einkünfte aus dem Emissionshandel durch die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten an die Industrie verschenkt, heißt es da etwa.

Darüber hinaus seien die Einnahmen nicht vollständig für die Transformation verwendet worden. Auch das ist im WWF Report „Fit for 2030: Optimising EU ETS revenues for people and climate“ nachzulesen.

Der wWF gibt zehn Empfehlungen für eine Optimierung und eine verbesserte Nutzung der Versteigerungseinnahmen aus dem Emissionshandel, die sich in drei Kategorien gliedern:

Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips (Polluter pays principle)

Im Kern sei die Aufgabe des EU-Emissionshandels zweierlei, heißt es weiter. Er bilde:

  • einen Anreiz, um langfristig Emissionen zu reduzieren und
  • einen Mechanismus, durch den die Kosten der Verschmutzung von denen getragen werden, die die Emissionen ausstoßen.

Der Schlüssel für einen gut funktionierenden ETS sei die langfristige Gewissheit, dass der Kohlenstoffpreis steigen werde. Nur so würden Unternehmen den Einsatz von fossilen Brennstoffen beenden, die heute unter Umständen noch profitabel erschienen, aber in Zukunft eine finanzielle Belastung darstellen würden.

Damit der Mechanismus des Emissionshandels funktioniere, müssten die Preise für Zertifikate also über die Zeit ansteigen und von jenen Emittenten bezahlt werden, die die Emissionen verursacht hätten.

Deswegen fordere der WWF:

1. Beendigung der kostenlosen Zuteilung von ETS-Zertifikaten und Übergang zur vollständigen Versteigerung der Zertifikate ab 2023.

2. Überschüssige ETS-Zertifikate aus dem Markt nehmen.

3. Den Geltungsbereich des EU-ETS auf den internationalen Luft- und Schiffsverkehr ausdehnen.

4. Den EU-ETS nicht auf den Straßenverkehr und Gebäude anwenden.

5. 100 Prozent der Einnahmen aus dem EU-ETS für den Übergang zur Klimaneutralität ausgeben.

6. Die Definition der Ausgaben für „Klimamaßnahmen“ in der EU-ETS-Richtlinie überprüfen, um sie mit einer sauberen und gerechten Transformation in Einklang zu bringen.

7. Aufstockung des Modernisierungs- und Innovationsfonds und Anknüpfung an ökologische und soziale Bedingungen.

8. Die Einnahmen aus einem Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Measure) in Form von internationaler Klimafinanzierung an Drittstaaten zurückgeben.

Historisch trägt die EU eine größere Verantwortung für die globale Erhitzung als Entwicklungsländer. Ein Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) wäre ein sinnvolles Mittel, um finanzielle Ressourcen für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen.

Dabei kann eine direkte Verknüpfung zwischen der Herkunft der Einnahmen und der Art der Ausgaben hergestellt werden und so Entwicklungsländer dabei unterstützen, ihre Emissionen zu reduzieren. Die Einnahmen des CBAM sollten daher zu 100 Prozent in die internationale Klimafinanzierung investiert werden und zusätzlich zu den bestehenden Beiträgen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten fließen.

Nachweispflicht für die Verwendung der EU-ETS Einnahmen

Die Berichterstattung über die Verwendung der EU-ETS Einnahmen der Mitgliedsstaaten sei überwiegend von schlechter Qualität, kritisiert der WWF. Einige Staaten übermittelten systematisch widersprüchliche Informationen, wiesen Einnahmen nicht zweckgebunden aus oder machten keine Angaben zu ihren Klimaausgaben. Dies verhindere ein vollständiges Verständnis und eine Rechenschaftspflicht darüber, wie Einnahmen aus dem EU-ETS ausgegeben würden.

Deswegen müsse die Verbesserung der Qualität der Berichterstattung ein Hauptziel der anstehenden Revision des Emissionshandels sein. Einnahmen müssten zurückverfolgt werden können und grundsätzlich zweckgebunden verwendet werden.

Der WWF fordere im Bereich der Nachweispflicht:

9. Die Mitgliedstaaten verpflichten, die Einnahmen aus dem EU-ETS zweckgebunden zu verwenden und nachzuweisen, dass die Einnahmen zusätzlich zu bestehenden Klimaausgaben aus dem Staatshaushalt verwendet werden.

10. Die Qualität der Berichterstattung der Mitgliedstaaten verbessern.

Bei der Überarbeitung des Emissionshandels sollten auch die Regeln für die Berichterstattung überarbeitet werden, beispielsweise durch eine Änderung der Governance-Verordnung. Ziel ist die Sicherstellung von vollständigen, hochwertigen und konsistenten Informationen in den Berichten. Dafür muss die Berichtsvorlage umfassendere Informationen als bisher anfordern, insbesondere zur Vereinbarkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität.

Wenn die Zweckbindung von Mitgliedsstaaten als nicht praktikabel angesehen wird, wäre die direkte Verwaltung oder Kanalisierung der ETS-Einnahmen durch die EU eine Alternative. Dann würden die EU-ETS Einnahmen bei der Kommission eingehen und durch den jährlichen Antrag der Mitgliedstaaten für die Ausgabe der Mittel für zusätzliche Klimaschutzprojekte im Einklang mit einem sauberen und gerechten Übergang freigegeben werden.

Zusammenfassung: Ein besserer EU-ETS

Wir befinden uns im entscheidenden Jahrzehnt um die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und den Klimanotstand zu bekämpfen. Ein reformierter EU-Emissionshandel könnte einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Dafür muss die Europäische Union jetzt zügig handeln und sicherstellen, dass der Preis von CO2-Zertifikaten auch nach 2023 weiter steigt und es keinen Überschuss an Zertifikaten gibt.

Außerdem müsse sie dafür sorgen, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel für das Erreichen der Klimaneutralität und nicht für gegenteilige Maßnahmen eingesetzt würden. Weitere Details zu den Empfehlungen und den Daten auf denen sie basieren können in der Studie Fit for 2030: Optimising EU ETS revenues for people and climate nachgelesen werden.

->Quelle und weitere Informationen: