Länder winken Änderungen am Energiesicherungsgesetz durch

Aber: „Anpassungs- und Präzisierungsbedarfe“

Nur eine Woche nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 20.05.2022 Änderungen am Energiesicherungsgesetz zugestimmt, die eine Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur ermöglichen. Allerdings sahen die Länder weiteren Anpassungsbedarf. Sie begrüßten zwar, dass das Gesetz im Krisenfall Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit des Energiemarktes stärkt. Allerdings bedürfe es hierzu einer angemessenen Balance zwischen Marktmechanismen und hoheitlichen Eingriffe. Insofern ergäben sich künftig weitere Anpassungs- und Präzisierungsbedarfe – u.a. in Fragen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern beim Krisenmanagement.

Gasometer in Berlin a. D. – Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft für Solarify

Hintergrund: Krieg gegen die Ukraine

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft, heißt es in der Gesetzesbegründung. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, müssten die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung gestärkt werden. Es sei möglich, dass in Deutschland eine Gasmangellage eintreten könnte. Eine kurzfristige Knappheitssituation könnte sich zudem ergeben, wenn die Europäische Union ein Ölembargo gegen Russland verhängen sollte. In diesem Zusammenhang erscheine es möglich, dass Unternehmen der kritischen Infrastruktur ihre Aufgaben nicht erfüllen würden und dadurch kurzfristig eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit drohe.

Treuhandverwaltung und Enteignung

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Zudem sieht das Gesetz die Möglichkeit von Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten und großen Preissprüngen vor.

Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall

Mit den Änderungen werden bestehende Verordnungsermächtigungen präzisiert und durch zusätzliche Verordnungsermächtigungen ergänzt, um zum Beispiel unklare Einfluss- und Rechtsverhältnissen bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, welche die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden, entgegenwirken zu können. Dementsprechend wird auch die Gassicherungsverordnung angepasst. Außerdem erhält das Energiesicherungsgesetz eine neue Struktur, so dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Energiemarktes und Maßnahmen der Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall voneinander abgegrenzt sind.

Darüber hinaus stimmten die Bundesländer dem Gesetz zum beschleunigen Bau von schwimmenden und stationären LNG-Terminals zu. Auf die Prüfung von Umweltverträglichkeit kann vorübergehend verzichtet werden. Der Bundesrat stimmte unter anderem auch für die Abschaffung der Ökostromumlage ab Juli.

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