Länder winken Änderungen am Energiesicherungsgesetz durch
Aber: „Anpassungs- und Präzisierungsbedarfe“
Nur eine Woche nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 20.05.2022 Änderungen am Energiesicherungsgesetz zugestimmt, die eine Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur ermöglichen. Allerdings sahen die Länder weiteren Anpassungsbedarf. Sie begrüßten zwar, dass das Gesetz im Krisenfall Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit des Energiemarktes stärkt. Allerdings bedürfe es hierzu einer angemessenen Balance zwischen Marktmechanismen und hoheitlichen Eingriffe. Insofern ergäben sich künftig weitere Anpassungs- und Präzisierungsbedarfe – u.a. in Fragen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern beim Krisenmanagement. weiterlesen…