Haushalt: Bildungs- und Forschungsetat steigt leicht

Gesetzentwurf sieht 20,57 Mrd. vor

Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll 2023 leicht steigen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Laut Gesetzentwurf für den Haushalt 2023 (20/3100, Einzelplan 30) sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 20,57 Milliarden Euro geplant – etwa 210 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind Ausgaben von rund € 18,69 Mrd. und für Investitionen etwa € 2,19 Mrd. veranschlagt.

„Digitaler Wandel in der Bildung“ 7 Mio. weniger

BMBF Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Nachwuchsförderungen und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens sind 2023 ein Schwerpunkt der Haushaltsplanung im Bildungsbereich. Die Ausgaben sollen von rund 4,83 Mrd. auf etwa 5,03 Mrd. ansteigen. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 261 Mio. geplant – im Jahr 2022 waren 466 Mio. für diesen Ausgabenposten veranschlagt. Die Ausgaben für Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen 2023 bei zirka 49 Mio. liegen. Sinkende Ausgaben sind bei dem Aspekt „Digitaler Wandel in der Bildung“ geplant: Statt 36 Mio. (2022) sollen im kommenden Jahr 29 Mio. aufgewendet werden.

Für Förderungen in Sinne des BAföG sollen rund 2,59 Mrd. veranschlagt werden – 2022 sind es 2,32 Mrd. . Dabei sollen 743 Mio. für die Förderung von Schülerinnen und Schüler sowie 1,7 Mrd. für Studierende eingesetzt werden. Förderungen im Zuge des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sollen von 786 auf etwa 852 Mio. steigen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems soll mit insgesamt etwa 7,74 Mrd. verbessert werden. Für die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems sind zirka 695 Mio. vorgesehen (2022: 782 Millionen). Wie bereits 2022 sollen für die „Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten“ 400 Mio. bereit stehen.

Zur Förderung der außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen ist im Haushaltsentwurf vorgesehen, dass unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. rund zwei Mrd., die Max-Planck-Gesellschaft etwa 1,23 Mrd. (2022: 1,199), die Fraunhofer-Gesellschaft rund 854 Mio. , und die Helmholtz-Gemeinschaft sowie das Berliner Institut für Gesundheitsforschung etwa 2,96 Mrd. erhalten.

Dem Bereich Forschung für Innovationen und die Hightech-Strategie sollen insgesamt 8,21 Mrd. zur Verfügung stehen. Für die Forschung zu Innovationen durch neue Technologien sind dabei rund 1,23 Mrd. , für Forschung in den Lebenswissenschaften etwa 639 Mio. und für den Bereich Nachhaltigkeit, Klima und Energie rund 738 Mio. vorgesehen. Für den Posten „Klimaforschung und System Erde, Energie- Investitionen“ sollen die Ausgaben von etwa 45 Millionen auf 103 Mio. steigen. Für die Weiterentwicklung der Innovationsförderung und -kooperation sind rund 337 Mio. veranschlagt (2022: 147 Mio. ). 50 Mio. davon fallen auf die geplante Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (Dati). Durch Dati soll der Transfer zwischen Universitäten und Unternehmen besser geregelt werden. Für die Förderung von sogenannten Sprunginnovationen sollen rund 155 Mio. aufgebracht werden (2022: 97 Mio. ). (hib/DES)

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