Ab Oktober 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gasumlage

Habeck: „Umlage muss und wird mit gezielten Entlastungen einhergehen“

Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab Herbst deutlich mehr für Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Gasumlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde (€ 24,19 pro MWh) liegen. Das teilte Trading Hub Europe, sogenannter Marktgebietsverantwortlicher der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am 15.08.2022 mit. Mit der Umlage werden erhöhte Beschaffungskosten von Importeuren an die Kunden weitergegeben. Sie gilt ab Anfang Oktober, werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das BMWK, das weiter mitteilte: „Die Umlage ist bis zum 01.04.2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden.“

Erdgas – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Gasbeschaffungsumlage ab Oktober 2022

Die Gasbeschaffungsumlage wird auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) erhoben.

Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung am 04.08.2022 erlassene und am 09.08.2022 in Kraft getretene Verordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung). Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 01.05.2022 abgeschlossen worden sind. „Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen gemäß der Verordnung der Bundesregierung erst ab dem 01.10.2022“, erläutert THE-Geschäftsführer Thomas Becker. „Der Ausgleichsanspruch der anspruchsberechtigten Unternehmen besteht gegenüber THE;THE legt die entsprechenden Kosten im Einklang mit der Verordnung auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet um“.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte: „Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet.
Aber erstens: Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung hat sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind. In dieser Krise müssen wir den demokratischen Konsens sozialpolitisch absichern.
Zweitens ist für die Bundesregierung völlig klar, dass der Staat über die Umlage letztlich keine höheren Mehrwertsteuereinnahmen erzielen soll. Wir werden einen Weg finden, um sicherzustellen, dass es da nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung kommt.“

Die Gasumlage wird am 17.08.2022 Thema im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. In einer nicht öffentlichen Sondersitzung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz laut Tagesordnung unter anderem über die Gasumlage, die Stabilisierung von Uniper und den Stand der Bereitstellung der LNG-Terminals berichten.

Die Veröffentlichung der Bilanzierungsumlagen, der Konvertierungsumlage, des Konvertierungsentgelts, des VHP-Entgelts sowie die Veröffentlichung der ebenfalls erstmalig erhobenen Gasspeicherumlage erfolgt spätestens sechs Wochen vor Beginn des Geltungszeitraumes.

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