Energieeffizienzgesetz: Mehr Ambition erforderlich

Machtwort des Bundeskanzlers bislang folgenlos

Bereits einen knappen Monat nach dem Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz beschloss der Bundestag über den Streckbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke. Für das angekündigte, „ambitionierte Energieeffizienzgesetz“, dem zweiten Teil der Richtlinienentscheidung vom 17. Oktober 2022, liegt hingegen seit drei Monaten nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) attestiert der Bundesregierung mit Blick auf die Energiepreiskrise und den kommenden Winter mangelnden Willen, um die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Gemeinsam mit dem Umweltinstitut München e.V. kritisiert sie das Zurückhalten des Gesetzentwurfs. In Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise bleibe keine Zeit mehr für parteipolitisches Taktieren, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 16.01.2023.

Versprochenes Energieeffizienzgesetz läst auf sich warten – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Seit drei Monaten hängt dieses zentrale Gesetz nun fest, und dass in einer Zeit, in der alles darangesetzt werden muss, die Verbräuche für die kommenden Winter zu senken. Während es in der politischen Rhetorik mit großer Verve um jede Kilowattstunde erzeugten Stroms geht, fällt das Wort Effizienz in keinem Interview, keiner Talkshow. Die Bundesregierung verschenkt weiter unnötig viel Zeit – und riskiert sehenden Auges schwere soziale und wirtschaftliche Verwerfungen.“ Die DENEFF verweise darauf, dass viele Energiesparmaßnahmen in Unternehmen ein Vielfaches der durch den Streckbetrieb bereitgestellten Jahresstrommengen einsparen könnten, etwa durch effizientere Antriebe, Beleuchtung, Lüftungs- oder Druckluftsysteme.

Das Energieeffizienzgesetz sehe neben erstmals verbindlichen Zielen zur Energieeffizienzsteigerung unter anderem Regelungen für die Hebung von Energieeffizienzpotentialen und Abwärmenutzung in Unternehmen vor. Dabei sollten Maßnahmen, die für das einzelne Unternehmen klar wirtschaftlich vorteilhaft und aus vorliegenden Energieaudits bzw. Energiemanagementsystemen bereits bekannt seien, künftig verpflichtend umgesetzt werden. So könne auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden, so  Noll weiter.

Der Verband warnt, die aktuellen Einsparerfolge als langfristigen Trend zu verbuchen. So seien 2022 knapp 5 Prozent weniger Energie gegenüber dem Vorjahr in Deutschland verbraucht worden. Eine günstige Witterungslage, aber auch die gesamtgesellschaftlichen Sparbemühungen der letzten Monate, entspannten derzeit die Versorgungslage in Deutschland und ließen nun auch die Gaspreise temporär sinken. Trotz des „Sparwinters“ habe Deutschland jedoch das dritte Jahr infolge die 2010 für 2020 festgelegten, nicht verbindlichen Energieeffizienzziele verfehlt. Auch nach der Coronakrise sei der Verbrauch wieder deutlich angestiegen, heißt es weiter in der Pressemeldung.

Dr. Leonard Burtscher, Referent für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München e.V.: “Die Energiewende ist eine gewaltige Aufgabe für Gesellschaft und Industrie und muss nun in wenigen Jahren bewältigt werden. Nur mit dauerhaft wirksamen Einsparungen durch Effizienzinvestitionen in Gebäuden, Unternehmen und Infrastruktur wird es gelingen, die Energiekosten langfristig zu senken, unseren Energiebedarf mit weniger Importen und umweltfreundlich zu decken und die Pariser Klimaziele einzuhalten. Wir können nicht länger warten auf das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz!”

->Quelle: DENEFF.org/energieeffizienzgesetz-machtwort-des-bundeskanzlers-bislang-folgenlos