BDE wirbt für Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Fachtagung unterzieht Gesetz einem „Transformations-Check“

Unter der Überschrift „Planungsbeschleunigung als Voraussetzung für Transformation: Ist die Kreislaufwirtschaft von besonderem öffentlichen Interesse?- Vorfahrt für Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) im Rahmen eines juristischen Symposiums das Kreislaufwirtschaftsgesetz einem „Transformations-Check“ unterzogen. Dabei beleuchteten Experten aus Wissenschaft und Praxis insbesondere, ob sich das neue „Deutschland-Tempo“ der LNG-Terminals auf Planung und Investitionen in Kreislaufwirtschaftsprojekte übertragen lässt und sich die für den Ausbau Erneuerbarer Energien geschaffene Regulatorik ebenso für Investitionsvorhaben im Entsorgungssektor, z.B. für neue Recyclingtechnologien, fruchtbar machen lässt.

BDE-Präsident: „Der Kreislaufwirtschaftsgedanke muss sich auch in den Paragrafen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wiederfinden und darf nicht nur eine Überschrift bleiben.“ – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak (Köln) arbeitete klar heraus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz neu zu justieren sei, so dass die Gesetzgebung tatsächlich das allseits unterstützte Ziel weg vom Verbrauchen und hin zum Gebrauchen der Wertstoffe zu kommen, nachhaltig unterstütze.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Symposium hat Änderungsbedarf deutlich aufgezeigt, für den wir weiter werben und auch konkrete Vorschläge vorlegen werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist über weite Strecken immer noch in der alten Abfallgesetzgebung aus dem letzten Jahrhundert verfangen. Wer Kreislaufwirtschaft ernst meint, muss Recyclingrohstoffe und Sekundärrohstoffe auch als wesentliche Säule der Rohstoffversorgung der produzierenden Industrie mitdenken. Die Gesetzgebung muss ein Level Playing Field der Rohstoffe unabhängig ihrer Herkunft sicherstellen. Der Kreislaufwirtschaftsgedanke muss sich auch in den Paragrafen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wiederfinden und darf nicht nur eine Überschrift bleiben.“

BDE-Geschäftsführer Jens Loschwitz: „Die Klimaziele werden immer ambitionierter. Die EU will im Jahr 2050 klimaneutral sein, Deutschland bereits 2045, manche Bundesländer wie Bayern schon 2040. Bisher beschränkt sich das „neue Deutschland“-Tempo indes auf Einzelprojekte wie die Errichtung von LNG-Terminals. Wer die ambitionierten Klimaziele erreichen will, wird nicht umhinkommen, Planungs- und Genehmigungszeiten für Transformationsprojekte noch in dieser Legislaturperiode massiv zu verkürzen. Dabei ist die Transformation der Wirtschaft hin zu einer gelebten Kreislaufwirtschaft essentiell. Auch die Herzkammer des European Green Deals ist so der Kreislaufwirtschaftsaktionsplan.“

An der Fachtagung wirkten u.a. Catrin Schiffer (BDI), Rechtsanwältin, Prof. Andrea Versteyl und Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorstand INZIN Institut) mit.

->Quelle:  BDE.de/bde-wirbt-fuer-reform-des-kreislaufwirtschaftsgesetzes