Der Streit um die Kreislaufwirtschaft läuft. Das Umweltministerium baut das Kreislaufwirtschaftsgesetz um. Chemisches Recycling soll künftig gleichrangig neben dem klassischen Recycling stehen. Die Entsorger sehen hier Gefahren für die Branche.

Mehr Hausmüll muss ins Recycling: Die EU verlangt 55 Prozent ab 2025. Deutschland schafft nur knapp 50 Prozent. Foto: the blowup
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben. Bis zum 7. August haben Verbände und Länder die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Im Januar 2027 soll das Kabinett eine Entscheidung treffen. Formal setzt der Entwurf zwei EU-Richtlinien um. Tatsächlich enthält er jedoch eine Grundsatzentscheidung, über die in der Branche seit Jahren gestritten wird: Demnach soll chemisches Recycling künftig gleichrangig neben dem klassischen werkstofflichen Recycling stehen.
Nach deutscher Statistik recycelt Deutschland gut zwei Drittel seiner Siedlungsabfälle. Dafür wird gezählt, was in die Sortieranlage hineingeht. Die EU rechnet jedoch anders: Es zählt nur, was am Ende tatsächlich recycelt wird. Sortierreste zählen nicht als Recycling. Nach dieser Methode lag die deutsche Quote im Jahr 2023 bei knapp 50 Prozent. Die Abfallrahmenrichtlinie verlangt jedoch 55 Prozent für 2025, 60 Prozent für 2030 und 65 Prozent für 2035. Ob die erste Marke erreicht wird, ist laut Bundesumweltministerium „bereits nicht sicher”.
Diese Lücke soll unter anderem das chemische Recycling füllen. Dabei werden Kunststoffe nicht zerkleinert und eingeschmolzen, sondern ihre Molekülketten werden zerlegt. Etwa mit Pyrolyse oder Lösungsmittelverfahren, die Kunststoffe in ihre Bausteine auflösen, wodurch neue Kunststoffe gefertigt werden können. Der Entwurf definiert diese Verfahren erstmals gesetzlich und ordnet sie auf der dritten Stufe der Abfallhierarchie ein, gleichrangig mit dem werkstofflichen Recycling. Die Hoffnung des Ministeriums: Abfallströme, die heute in der Müllverbrennung enden, könnten so im Kreislauf bleiben.
Genau daran gibt es jedoch Zweifel. So hielt der Verband kommunaler Unternehmen bereits im Dezember in einem Positionspapier fest, dass es „keine überzeugenden Demonstrationen” dafür gebe, dass chemische Verfahren gemischte Kunststoffabfälle aus Haus- und Geschäftsmüll ökoeffizient verwerten können. Für diese Abfälle dürften sie gar nicht als Recycling eingestuft werden. Auch der Entwurf selbst mahnt, dass etablierte werkstoffliche Verfahren nicht gefährdet werden dürfen.
Daneben verankert der Entwurf erstmals gesetzliche Abfallvermeidungsziele. Bis 2045 soll die Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung um 40 Prozent sinken, der Pro-Kopf-Siedlungsabfall um 20 Prozent und die Lebensmittelabfälle in Handel, Gastronomie und Haushalten schon bis 2030 um 30 Prozent. Auch die Wertstoffhöfe sollen sich wandeln. Ab 2033 müssen Kommunen noch brauchbare Gegenstände annehmen und auf Wunsch zusammen mit dem Sperrmüll abholen. Diese sollen dann über eine Online-Plattform zur Wiederverwendung angeboten werden. Sanktionen sind an keines der Ziele geknüpft, sodass dies als Wunsch verstanden werden kann, nicht als Gesetz mit Pflichten.
Gestrichen wird dagegen die Obhutspflicht, die seit 2020 die Vernichtung unverkaufter Neuware eindämmen sollte. So wie es aktuell aussieht, passiert das ersatzlos und mit Verweis auf die EU-Ökodesignverordnung. Diese verbietet zwar ab sofort die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, (worüber Solarify hier berichtet hat), für alle anderen Produkte gilt jedoch vorerst nur eine Transparenzpflicht. Die EU-Umsetzungsfrist läuft im Juni 2027 ab, im selben Monat soll das Gesetz verabschiedet werden.
Quellen:
- BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Solarify: Vernichtungsverbot für Textilien kommt mit Hintertüren
- EU-Gesetz: Richtlinie (…) zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR)
- Umweltbundesamt: Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten
- Verband Kommunaler Unternehmen e. V.: Positionspapier: Bewertung der Möglichkeiten des „Chemischen Recyclings“ von gemischten Kunststoffabfällen insbesondere aus Haushaltungen